Tax Compliance: Die Finanzverwaltung macht Ernst

Ein Tax Compliance Management System (TCMS) schützt die Geschäftsleitung und auch die Mitarbeitenden im Unternehmen vor der Gefahr, dass wegen Fehlern in einer Steuererklärung ein Ordnungswidrigkeiten- oder gar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird. TCMS sind damit die goldene Brücke für die Verantwortlichen, auch nachträglich erkannte Fehler in einer Steuererklärung nach § 153 AO ohne strafrechtliche Konsequenzen korrigieren zu dürfen. Nun hat das Bayerische Finanzministerium die Rolle der Tax Compliance nochmals weiter aufgewertet. Am 24.2.2022 hat der Bayerische Finanzminister Füracker in einer Pressemitteilung angekündigt, die Unternehmens-Compliance vertieft in die steuerliche Prüfung einzubeziehen.

Steuerprüfungen modernisieren

Laut Pressemitteilung will die Finanzverwaltung den Umstand nutzen, dass die Unternehmen derzeit interne Steuerkontrollsysteme aufbauen, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten im Unternehmen sicherzustellen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen will die Finanzverwaltung ihre Prüfungsmethoden weiterentwickeln, um die Steuerprüfungen zukünftig effizienter und schneller zu machen. Als Ziel einer modernen Steuerprüfung wird definiert, die unternehmensinternen Steuerkontrollsysteme zukünftig rechtssicher in Außenprüfungen einbeziehen zu können. Dafür müsse allerdings noch das Bundesrecht modernisiert werden.

Gefahren vermeiden mit Tax Compliance Management System

Warum ist ein TCMS so wichtig für Unternehmen? Mit einem wirksamen TCMS zeigen die Unternehmen dem Finanzamt, dass

  • die Abläufe der Steuerfunktion nachhaltig organisiert und mit Kontrollen hinterlegt haben,
  • die Mitarbeitenden ganz genau um ihre Aufgaben und Verantwortung wissen,
  • das Bewusstsein der Mitarbeitenden im Unternehmen mit Blick auf steuerlich relevante Sachverhalte geschärft wird,
  • die steuererheblichen Informationen im Unternehmen in guter Qualität aufbereitet und verarbeitet werden,
  • die Schnittstellen zwischen der Steuer- und den anderen Fachabteilungen funktionieren.

Kurzum: dass die Prozesse in der Steuerabteilung darauf ausgerichtet haben, Fehler zu vermeiden.

Zusammenarbeit statt Einzelfallbetrachtung?

Interessant ist, dass die Finanzverwaltung laut Pressemitteilung offenbar beabsichtigt, die unternehmensinternen Steuerkontrollsysteme künftig in die Außenprüfungen miteinzubeziehen. Im Nachbarland Österreich gibt es bereits erste Ansätze dazu. Dadurch würden TCMS noch einmal erheblich an Bedeutung gewinnen. TCMS stärken die gegenseitige Vertrauensbasis, heißt es in der Presseerklärung. Möglicherweise ist dies ein Wink, dass die Außenprüfung immer mehr zur Prozessprüfung übergeht – weg von der Einzelfallbetrachtung. Dazu würde passen, dass der Steuerpflichtige eine Verfahrensdokumentation vorhalten muss, um nachzuweisen, dass die eingesetzten IT-Systeme GoBD-konform sind. Dies könnte eine interessante Entwicklung einer eher kooperativen Zusammenarbeit von Steuerpflichtigem und Außenprüfung anstoßen, die zu einer schnelleren Abwicklung der Außenprüfung führt und dem Steuerpflichtigen früher Rechtssicherheit bringt.

Ansprechpartner*innen Tax Compliance: Rudolf Böck/Meike Weichel
Ansprechpartner*innen Compliance allgemein: Prof Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

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