Verbilligter Erwerb einer GmbH-Beteiligung kann Arbeitslohn sein

(c) BBH
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Arbeit oder Kapital? Dass zwischen beidem ein heikles Spannungsverhältnis besteht, wissen wir seit Karl Marx. Rechtlich werden wir damit konfrontiert, wenn ein Arbeitnehmer verbilligte Anteile an der Kapitalgesellschaft erwirbt, bei der er beschäftigt ist. Wenn der Kaufpreis unter dem Verkehrswert liegt, ist dann die Wertdifferenz Arbeitslohn?

Das ist sie, wenn man einer jüngeren Entscheidung (Urt. v. 14.08.2015, Az. 14 K 3290/13) des Finanzgerichts (FG) Münster folgt. In dem Fall ging es um einen Prokuristen einer GmbH, der einen Gesellschaftsanteil erwarb.

Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören dem FG Münster zufolge alle Güter in Geld oder Geldeswert, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis als Gegenleistung dafür zufließen, dass er seine individuelle Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Ausnahmsweise kann dazu auch die Zuwendung eines Dritten gehören, wenn sie Entgelt für eine innerhalb des Dienstverhältnisses zu erbringende Dienstleistung darstellt.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Jetzt muss der Bundesfinanzhof (BFH) abschließend entscheiden.

Ansprechpartner: Manfred Ettinger/Meike Weichel

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