Jetzt auch juristischer Ärger für den Berliner Flughafen

J
Download PDF
(c) BBH

Die Diskussionen um den Berliner Hauptstadtflughafen nehmen kein Ende: Nach dem Rücktritt von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit als Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft droht auch juristischer Ärger. Beihilfenrechtlich hatte die EU-Kommission im Dezember 2012 zwar das Paket für den künftigen Hauptstadtflughafen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro genehmigt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat jedoch am 23.1.2013 in einem ersten Urteil über Klagen von Anwohnern die Flugrouten zum Flughafen über den Wannsee gekippt. Gegenwind kommt auch aus Brüssel. Medienberichten zufolge will die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, weil für die vorgesehenen Strecken keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist. Kommt es tatsächlich dazu, könnte sich die Eröffnung des Flughafens weiter hinausschieben.

Aber der Reihe nach: Vor gut einem Jahr veränderte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die Flugrouten für den Hauptstadtflughafen im Vergleich zu den ursprünglich geplanten und der Planfeststellung zugrunde gelegten Flugrouten. Die Behörde stützte sich dabei auf ein Konzept, das die Deutsche Flugsicherung (DFS) in langen Beratungen mit Vertretern aus betroffenen Gemeinden und Luftfahrt erarbeitet hatte. Darin war unter anderem vorgesehen, dass Maschinen nach dem Start in Berlin-Schönefeld an der Stadtgrenze auch über die Naherholungsgebiete Wannsee im Südwesten und Müggelsee im Südosten fliegen.

Kurz darauf kündigten Gemeinden und Bürgerinitiativen an, sich gegen die Flugrouten wehren zu wollen. Die brandenburgischen Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow, die Stadt Teltow sowie die Deutsche Umwelthilfe und mehrere Grundstücksbesitzer und Anwohner des Wannsees reichten Klage ein. Die Kläger gaben an, die Wannsee-Route „verlärme“ nicht nur die Region im Südwesten Berlins, sondern berge auch eine Gefahr für den Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums in Wannsee, sollten Flugzeuge abstürzen oder gar Terroristen die Anlage als Ziel auswählen.

Auch Bürgerinitiativen aus der Gegend um den Müggelsee wehren sich gegen die Flugrouten. Im Sommer 2012 reichte eine Bürgerinitiative bei der EU-Kommission eine Beschwerde ein mit der Begründung, die Umweltverträglichkeit der Flüge über das Naherholungsgebiet sei nicht geprüft worden. Die neuen Flugrouten beeinträchtigten Vogelschutz- und Naturschutzgebiete. Zu den bedrohten Tierarten gehörten zum Beispiel Fischadler, Kranich und Singschwan. Außerdem könne es zu gefährlichem Vogelschlag und erhöhten Luft- und Wasserbelastungen kommen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Klägern mit Urteil vom 23.1.2013 Recht gegeben und wie die Kläger darauf verwiesen, dass die Flugroute zu nah an dem Forschungsreaktor vorbeiführe und das Risiko eines Flugabsturzes bei der Routenfestlegung nicht ermittelt worden sei.

Nach Medienberichten scheint die EU-Kommission auch die Bedenken der Bürgerinitiativen aus dem Raum Müggelsee zu teilen. Dass die endgültigen Flugrouten in der Umweltverträglichkeitsprüfung und der FFH-(Flora-Fauna-Habitat)Verträglichkeitsprüfung für den Ausbau des Berliner Flughafens nicht berücksichtigt worden seien, verstoße gegen die Richtlinien 2011/92/EU und 92/43/EWG. Daher beabsichtige man, die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vorzuschlagen.

Damit jedoch nicht genug: Dem Bericht zufolge will Brüssel wegen des hohen öffentlichen Interesses die deutschen Behörden bitten, die Angelegenheit „prioritär“ zu behandeln. Damit dürfte sich die bisherige Einschätzung, etwa des Bundesverkehrsministeriums, eine erneute Prüfung der Umweltverträglichkeit sei nicht erforderlich, erledigt haben.

Welche Folgen ergeben sich daraus für den Berliner Flughafen?

Um ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, müssten für die geänderten Flugrouten die Verträglichkeitsprüfungen nachgeholt werden. Dies bedeutet in jedem Fall weiteren Zeitverlust. Die Verträglichkeitsprüfungen könnten Planungsänderungen erfordern und damit zu weiteren Kostensteigerungen führen. Schließlich muss im Rahmen der Verträglichkeitsprüfungen die Öffentlichkeit beteiligt werden. Das dürfte auch die Diskussion um den Umwelt- und Lärmschutz wieder aufleben lassen.

Ansprechpartner: Dr. Dörte Fouquet

Folgen Sie uns auf Twitter

Kategorien

Archive

BBH Almanach

Materialien für Praktiker im
Energie-, Infrastruktur- und öffentlichem Sektor aus Wirtschaft, Recht und Steuern

Veranstaltungskalender