Fusionskontrolle: Streng aber gerecht?

Mit dem Vorschlag des Digital Markets Act (DMA) setzt die Europäische Kommission derzeit auf die Missbrauchsaufsicht, um dem Marktverhalten von Industriegiganten aus der Digitalwirtschaft beizukommen. Am 20.4.2021 haben die deutsche, britische und australische Kartellbehörde nun aber eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie auf die Bedeutung der Fusionskontrolle aufmerksam machen.

Hauptaussagen der Stellungnahme des BKartA, der CMA und der ACCC

Mit dem gemeinsamen Positionspapier machen das  Bundeskartellamt (BKartA), die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority (CMA) und die australische Behörde Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) auf die hohe Konzentration verschiedener Märkte und die gestiegene Zahl von Zusammenschlüssen, vor allem Übernahmen kleinerer Wettbewerber, aufmerksam. Sie sprechen sich für eine strengere, evidenzbasierte und effektivere Fusionskontrolle als ein wichtiges, proaktives Instrument zum Schutz der Wirtschaft und der Verbraucher aus.

Langfristige Prognosen müssten in der Fusionskontrolle Vorrang genießen und die Corona-Pandemie dürfe nicht zu einem Aufweichen der Wettbewerbskontrolle zu Lasten der Verbraucher führen. Dort, wo dies für den Erhalt des Wettbewerbs notwendig erscheint, müsse es einfacher möglich sein, Fusionen zu untersagen, auch ohne absolute Sicherheit über deren negative Folgen gewinnen zu müssen. Für eine effektivere Fusionskontrolle wäre auch eine aktivere Beteiligung derjenigen Marktteilnehmer und Verbraucher wünschenswert, die von den Auswirkungen eines Zusammenschlusses potentiell betroffen sind. Die steigende Komplexität und Dynamik der Märkte zwinge auch dazu, häufiger strukturelle Abhilfemaßnahmen zu erwägen.

Mögliche Gründe für die gemeinsame Erklärung

Es mag erstaunen, dass ausgerechnet Deutschland, Großbritannien und Australien zu diesem kartellrechtlichen Thema gemeinsam Position beziehen. Verständlicher wird das aber vor dem Hintergrund der in diesen Ländern kürzlich getroffenen Maßnahmen und geltenden Gesetze.

In Großbritannien hat die CMA erst vor kurzem Merger Assessment Guidelines herausgegeben, die insbesondere im digitalen Bereich den Ansatz einer effektiveren Fusionskontrolle verfolgen. In Deutschland wurde die Fusionskontrolle mit der 10. GWB-Novelle nur am Rande gestreift (wir berichteten). Die neuen Regelungen erleichtern zwar Fusionen von mittelständischen Unternehmen, gleichzeitig werden dadurch aber auch Kapazitäten für die Prüfung wirklich relevanter Zusammenschlüsse frei. Ähnlich sieht es das Gesetz bereits in Australien vor: Eine Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen besteht dort nicht. Das hindert die ACCC jedoch nicht daran, ausgewählte Zusammenschlüsse anschließend darauf zu untersuchen, ob sie eine wesentliche Verringerung des Wettbewerbs auf den relevanten Märkten zur Folge haben.

Fazit und Ausblick

Auf die genauen (gesetzlichen) Vorschläge, wie das Ziel einer effektiveren Fusionskontrolle erreicht werden könnte, darf gerade die zuletzt von beachtlichen Konzentrationstendenzen betroffene Ver- und Entsorgungswirtschaft gespannt sein (wir berichteten).

Im Energiesektor sind die Entwicklungen vor allem mit Blick auf die Fusion zwischen E.ON und RWE interessant, die bereits Gegenstand von Klageverfahren vor dem Europäischen Gericht erster Instanz ist. Unter anderem die Streitbeteiligung der Bundesregierung erregte dabei politisch Aufmerksamkeit (wir berichteten). Im Hinblick auf den Megadeal der beiden größten deutschen Energieversorger hatten sich das BKartA und die Europäische Kommission zuvor auf eine Freigabe mit Auflagen festgelegt, die für den deutschen Markt überraschend gering sind, und zudem im Erzeugungsbereich einen eher engen Prognosezeitraum gewählt.

In der EU war die Diskussion um die Erleichterung von Zusammenschlüssen zur Bildung von „Europäischen Champions“ Anfang 2019 nach der Untersagung des Zusammenschlusses zwischen Siemens und Alstom entbrannt. Das gemeinsame Positionspapier des BKartA, der CMA und der ACCC ist nun eine deutliche Stellungnahme gegen ein Fusionsprivileg zu Lasten der Offenheit der Märkte.

Ansprechpartner*innen: Dr. Olaf Däuper/Dr. Tigran Heymann/Dr. Holger Hoch/Dr. Anna Lesinska-Adamson

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