What a mess! Die Implementierung intelligenter Messsysteme: Chance, Risiko, Überforderung?

smart meter messsysteme
© BBH

Bringt der flächendeckende Rollout von intelligenten Messsystemen („iMess“) in Deutschland mehr als er kostet? Das Bundeswirtschaftsministerium hat bei Ernst & Young eine Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) erstellen lassen. Die Studie wurde vor einigen Wochen veröffentlicht – ein weiterer, wichtiger Schritt hin zur zukünftigen regulatorischen Ausgestaltung des iMess-Rollouts.

Man muss sich allerdings fragen: Können die dadurch entstehenden Herausforderungen von der Mehrzahl der Energieversorger gemeistert werden, oder entsteht einfach nur ein großes Durcheinander? Dass die Entscheidung zum Ausbau intelligenter Messsysteme (auch in der Fläche) längst gefallen ist, ist mittlerweile Allgemeingut. In weiten Teilen offen ist aber, wie diese Entscheidung umgesetzt wird: Welche Kunden bekommen welche Zähler bzw. Messsysteme? Wer übernimmt die tatsächliche operative Abwicklung? Wie werden die (Mehr-)Kosten refinanziert? Nach Angaben der Hersteller ist zumindest sicher, dass iMess ab Mitte 2014 technisch verfügbar, d.h. nach den technischen Richtlinien und dem Schutzprofil des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein werden. Dann greifen die schon definierten Einbaupflichten nach dem EnWG (z.B. für alle Kunden oberhalb 6.000 kWh Jahresverbrauch). Wie und wann und ab welcher Energiemenge der Entnahme- bzw. Anschlussleistung der Einspeisestelle die Einbaupflicht intelligenter Messsysteme darüber hinaus besteht, wird noch entschieden. Fest steht: Es wird eine sehr große Zahl von Systemen sein. Trotzdem lässt die KNA die Energieversorgungsunternehmen (EVU) mit der Verpflichtung allein, nicht nur die iMess einzubauen, sondern auch die Ablesung, die Abrechnung und das Forderungsmanagement als Prozess erheblich effizienter machen zu müssen.

Messwesen für Stadtwerke: Auslaufmodell oder Know-How-Erhalt?

Zunächst werden neue Kosten entstehen, weil die Implementierung der Funktion des Smart Meter Gateway Administrators (SMGA) neue zusätzliche Abläufe erforderlich macht. Die gesetzlich vorgesehene Zertifizierung nicht nur für das Messsystem, sondern auch für die Funktion des SMGA kostet typischerweise einen mittleren sechsstelligen Betrag – zu teuer für mittelständische EVU. Dadurch wird es notwendig, bereits bei der Auswahl der Strategie zum individuellen Rollout bzw. der Entscheidung „Make, buy or cooperate“ für die Rolle des SMGA die damit verbundenen energiewirtschaftlichen Prozesse zu analysieren und den individuellen optimalen Soll-Zustand der internen und externen Prozesse zu finden. Dass die mittelständischen EVU damit überfordert sein können, wird billigend in Kauf genommen. Nur mit einem interdisziplinären Ansatz lässt sich dieses Paradoxon auflösen. Dabei müssen neben den wirtschaftlichen, fachlichen und technischen Aspekten auch die rechtlichen Blickwinkel umfassend beleuchtet werden. Ziel dieser Kombination muss es sein, alle Bereiche vollständig (von der Strategiewahl bis hin zur Umsetzung) sowie umfassend (technisch, rechtlich und betriebswirtschaftlich) zu bewerten und dabei die interne wie auch externe Prozesse zu optimieren, ohne die rechtlicher Stringenz zu verletzen oder an Effektivität zu verlieren. Keine einfache Aufgabe – zumal im Regime des Effizienz-Benchmarks der Anreizregulierung.

Ansprechpartner: Dr. Andreas Lied/Dr. Jost Eder/Jan-Hendrik vom Wege/Stefan Brühl

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...