Bleibt der steuerliche Querverbund?
Der Bundesfinanzhof sieht die steuerliche Verrechnung von Verlusten kommunaler Schwimmbäder und anderer defizitärer Einrichtungen mit Gewinnen aus der Energieversorgung sehr kritisch. Er hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es sich hier möglicherweise um verbotene Beihilfen handelt. Auch wenn die Revision mittlerweile zurückgenommen worden ist, bleibt das Thema auf dem Tisch.
In diesem Seminar analysieren unsere Referenten aus ihrer beruflichen Praxis heraus die aktuelle Rechtslage und geben Handlungsempfehlungen für kommunale Aufgabenträger und Unternehmen. Der steuerliche Querverbund ist ein interdisziplinäres Projekt: In diesem Seminar lernen Sie die steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen kennen. Beleuchtet wird dies sowohl aus Sicht der Rechtsberatung als auch aus Sicht der Unternehmensführung. Sie lernen, wie ein steuerliches Querverbundprojekt aufgesetzt wird, was tatsächlich EU-Beihilfen sind und wie sie sich für die Zukunft rüsten.
Informationen zu den konkreten Veranstaltungsinhalten und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Folgenden Termin bieten wir an:
9.7.2020/Frankfurt a.M.
Für Fragen zur Veranstaltung stehen Ihnen Frau Stefanie Schulze (BBH) und Herr Nikolaus Meyer-Wahl (FORUM) gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.