Leitungssicherung auf privaten Grundstücken
Die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme ist ohne die Inanspruchnahme fremden Grundeigentums nicht durchführbar. Auf der anderen Seite haben Grundstückseigentümer grundsätzlich das Recht, mit Ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und insbesondere andere von jeder Einwirkung auszuschließen. Zur Lösung dieses Konflikts und der Sicherung der gegenseitigen Interessen bestehen vielfältige Gestaltungsvarianten. Wo nicht bereits die Anschlussverordnungen N(D)AV, AVBWasserV und AVBFernwärmeV greifen bzw. bei besonders wichtigen Betriebsmitteln kommt die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in das Grundbuch oder der Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem Grundstückseigentümer in Betracht.
Mit diesem Seminar möchten wir die bestehenden Möglichkeiten der Grundstücksinanspruchnahme vorstellen und häufige Praxisprobleme mit Ihnen diskutieren. Dabei möchten wir den Fokus bewusst auf die Leitungssicherung auf privaten Grundstücken legen. Daneben gehen wir auch auf Regelungsvorschläge aus typischen Verträgen für die Einräumung von Dienstbarkeiten sowie Gestattungsverträgen ein.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgenden Termin bieten wir an:
13.3.2018/Köln.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.