Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD – Umsetzung in nationales Recht (Webinar)


Termin Details


Nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Deutschland dazu verpflichtet, bis zum 06.07.2024 neue Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in nationales Recht umzusetzen. Die entsprechenden Pflichten sollen dann – jedenfalls für bestimmte Unternehmen – schon ab 2024 gelten. Zur nationalen Umsetzung ist kürzlich ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums bekannt geworden. Dies nehmen wir zum Anlass für ein Kurzwebinar, in welchem wir die wesentlichen Inhalte des Entwurfs kurz und prägnant darstellen. In dem Webinar werden wir uns auf folgende Fragen konzentrieren:

·         Wer ist ab wann nachhaltigkeitsberichterstattungspflichtig? Welche Möglichkeiten bestehen, sich von den Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten befreien zu lassen?

·         Über welche Inhalte ist Bericht zu erstatten? In welchem Format muss der Nachhaltigkeitsbericht vorgelegt werden?

·         Muss ein Nachhaltigkeitsbericht geprüft werden und wenn ja von wem?

·         Welche Sanktionen greifen bei Pflichtverstößen?

·         Inwiefern weichen die nationalen Vorgaben von den Europäischen Richtlinien ab?

·         Wie bereiten Sie ihr Unternehmen am besten auf die kommenden Offenlegungspflichten vor? Wir geben einen Einblick in unseren 10-Punkte Plan zur Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Anmeldung

Folgende Termine bieten wir an:

Donnerstag, 16.05.2024, 10:00 – 11:30 Uhr

Donnerstag, 20.06.2024, 10:00 – 11:30 Uhr

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Karin Fromm gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen
Windräder auf einer grünen Wiese bei blauem Himmel. Lex Sauerland Einigung.

11 Februar

Einigung zur Lex Sauerland: Weniger Raum für Vorbescheid-Anträge außerhalb von Windenergiegebieten

Auf den letzten Metern vor der Wahl hat ein Gesetz den Bundestag passiert, das – so der Titel – die „Akzeptanz beim Windenergieausbau“ verbessern soll. Und zwar, indem für Windenergieanlagen außerhalb von ausgewiesenen oder in Aufstellung befindlichen Windenergiegebieten keine bauplanungsrechtlichen...

Äste, Stöcker, Späne, Blätter

10 Februar

Das Biomasse-Paket kommt doch!

Biomasseanlagen wurden von der Politik in den letzten Jahren eher stiefmütterlich behandelt. Einerseits sollen insbesondere Biogasanlagen besonders viel leisten (nämlich Flexibilität bereitstellen), andererseits werden die Anlagenbetreiber eher kurzgehalten. Ob die Förderbedingungen ausreichend sind, um den bestehenden Anlagenpark weiter zu betreiben...