Steuerrechtliche Aspekte in der Immobilienwirtschaft (Webinar)
Die Bundesregierung möchte die Schaffung von Wohnraum auch steuerlich unterstützen und hat für den Mietwohnungsneubau bereits 2018 attraktive Sonderabschreibungsmöglichkeiten eröffnet. Diese laufen jedoch – nach derzeitigem Stand – zum Ende des Jahres aus, weshalb wir Ihnen die Möglichkeiten und Voraussetzungen noch einmal vorstellen möchten. Zudem hat der Bundesfinanzhof zur Aufteilung eines Kaufpreises auf den Grund und Boden und auf das – abschreibungsfähige – Gebäude entschieden.
Im Bereich der Umsatzsteuer werden wir Sie u.a. im Hinblick auf die „Dauerbrenner“ der Geschäftsveräußerung im Ganzen, der Vorsteueraufteilung bei Anschaffung und Herstellung einerseits und laufenden Aufwendungen andererseits und der damit im Zusammenhang stehenden Besonderheiten auf den aktuellen Stand bringen.
Überdies gelten ab dem 01.07.2021 neue Regelungen der Besteuerung des Immobilienerwerbs (Grunderwerbsteuer) über die wir gerne mit Ihnen diskutieren möchten.
Abschließend werden wir Ihnen einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen nach dem EEG 2021 für Mieterstromkonzepte geben, um Ihnen dann die ertrag- und umsatzsteuerliche Aspekte rund um das Thema Mieterstrom vorzustellen. Bezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlung ist zwischen der Leistungsbeziehung zwischen Vermieter und Netzbetreiber einerseits und Vermieter und Mieter andererseits zu unterscheiden. Die Fragen der unternehmerischen Tätigkeit sowie des Vorsteuerabzugs sind hier zu beachten. Hinsichtlich der Ertragsteuern ist bei Personengesellschaften zu prüfen, inwiefern eine gewerbliche Prägung vorliegen kann.
Abschließen werden wir das Webinar mit einem Blick auf die – mutmaßlich ab dem 01.07.2021 geltende – Neuregelung des § 9 Gewerbesteuergesetz zur erweiterten Kürzung.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgenden Termin bieten wir an:
03.06.2021/Webinar
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rona Ludolph gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.