Wasserkonzession in NRW – Neues Verständnis von Gerichten, Behörden und Praxis


Termin Details


Wasserkonzessionen geraten zunehmend in das Blickfeld von Kartellbehörden und Gerichten. Für Wasserversorgungsunternehmen und Kommunen wird es deshalb zunehmend wichtig, sich ein Bild über die derzeitige Bestandssituation ihrer Wasserkonzessionen zu machen.

So haben bereits mehrere Kartellbehörden Abfragen versendet, mit denen Informationen über Inhalt und Laufzeit von Konzessionsverträgen angefordert wurden. Die Kartellbehörden weisen dabei regelmäßig auf die Pflicht zur Anmeldung bei Abschluss und Änderung von Wasserkonzessionsverträgen bei der Kartellbehörde hin (§ 31a GWB). Die Kartellbehörden achten also zunehmend stärker darauf, dass die Pflicht zur Anmeldung von Konzessionsverträgen auch tatsächlich erfüllt wird. Infolgedessen sowie beim Abschluss neuer Konzessionsverträge kommt es immer häufiger zu Beanstandungen der Kartellbehörden. Diese beziehen sich nicht nur auf den Inhalt der Verträge sondern auch auf verfahrensrechtliche Anforderungen beim Abschluss von Konzessionsverträgen, insbesondere eine mögliche Pflicht der Kommunen, den Neuabschluss des Konzessionsvertrages öffentlich auszuschreiben.

Gerne möchten wir Ihnen vor diesem Hintergrund einen aktuellen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Wasserkonzessionen und die Auffassungen der Landeskartellbehörde NRW (zusammen mit Frau Gabriele Krater, Leiterin der Landeskartellbehörde) geben. Hierzu laden wir Sie zu unserer Veranstaltung.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

10.1.2019/Köln.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Share
Weiterlesen

22 April

Interviewreihe: Marcel Malcher, BBH-Partner und Vorstand BBH Consulting AG

Am 24.4.2024 findet die BBH-Jahreskonferenz in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin statt. Im Mittelpunkt steht das Thema Energie in seiner Gesamtheit, seiner systemischen Verknüpfung und seiner Entwicklungsperspektive. „Energie heute & morgen“ ist daher auch der Titel der Veranstaltung. Zu den...

18 April

Missbrauchsverfahren nach den Energiepreisbremsengesetzen: Bundeskartellamt nimmt Energieversorger unter die Lupe

Die Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staates Kapital schlagen, wurden in den dazu erlassenen Preisbremsengesetzen besondere Missbrauchsverbote implementiert, über...