Bundesregierung setzt BEG-Förderung durch die KfW von heute auf morgen aus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilte am 24.1.2022 mit, dass mit sofortiger Wirkung ein Bearbeitungsstopp von Förderanträgen nach der Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) durch die KfW in Kraft tritt. Die BEG-Förderungen, die das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchführt, sind davon jedoch nicht betroffen.

EH-55-Neubauförderung endet vorzeitig

Das EH-55-Neubauförderprogramm durch die KfW findet nun bereits eine Woche früher als von der alten Bundesregierung geplant ein Ende (wir berichteten). Der Bau nach dem EH-55-Standard sei ohnehin bereits der gegenwärtige Baustandard und eine Förderung daher klimapolitisch und fiskalisch eine Fehlsteuerung, teilt das BMWK mit. Der Staatssekretär im BMWK Patrick Graichen fügt hinzu, dass der Energie- und Klimafonds endlich sei und es neben dem Gebäudesektor auch hohe Mittelbedarfe für Klimaschutz in Verkehr und Industrie gebe.

Antragsflut leerte die Geldtöpfe

Die KfW sah sich einer großen Antragsflut gegenüber, nachdem die alte Bundesregierung das Ende der EH 55-Neubauförderung durch die KfW angekündigt hatte. Seit November 2021 seien Anträge über ein Fördervolumen von insgesamt 20 Mrd. Euro eingegangen. Davon entfielen 14 Mrd. Euro auf die EH-55-Neubauförderung. Dies würde die bereitgestellten Mittel deutlich übersteigen.

So geht es weiter

Der EH-55 soll als Neubau-Mindeststandard im GEG schnellstmöglich gesetzlich normiert werden. Die enorme Anzahl an Förderanträgen für diesen Neubaustandard zeige, dass dies schon längst hätte geschehen müssen, argumentiert Patrick Graichen. Nach dem Koalitionsvertrag soll der EH-40 Standard zum 1.1.2025 der Neubaustandard werden.

Zudem soll ein ganzheitliches Neubau-Förderprogramm aufgesetzt werden, das insbesondere die Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter in den Blick nimmt.

Nun ist zu klären, wie es bis dahin mit der zunächst ausgesetzten EH 40-Neubauförderung weitergeht und wie mit den bereits eingegangenen aber noch nicht bearbeiteten Förderanträgen verfahren wird. Das BMWK prüft zur Abhilfe das Angebot zinsverbilligter Kredite durch die KfW.

Die Förderung für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden soll so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden.

Immobilienwirtschaft befürchtet Bremse für Bauprojekte

Die Immobilienwirtschaft befürchtet, dass Sanierungsprojekte um Jahre zurückgeworfen und wichtige Neubauprojekte verworfen würden, wenn die Förderung ausbleibe. Das komme einer Vollbremsung beim Klimaschutz im Gebäudebereich gleich. Zum einen sei es nicht möglich, ohne die Förderung Klimaneutralität im Gebäudebereich bis 2045 zu erreichen. Zum anderen würde Planungssicherheit für Bauherren fehlen und so der Bau und Erhalt bezahlbarer Wohnungen behindert.

Ansprechpartner*innen: Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel

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