EEG-Umlageprivilegierung für Strom zur Erzeugung von Wasserstoff (Webinar)
Am 26. November 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) endlich den Gesetzesvorschlag für die EEG-Umlageprivilegierung für Strom zur Erzeugung von Wasserstoff vorgelegt. Angewendet werden dürfte die Regelung insbesondere auf den Einsatz von Strom bei der Erzeugung von Wasserstoff in Elektrolyseuren. Aktuell in der Ressortabstimmung, soll das Kabinett den Entwurf am 2. Dezember 2020 beschließen, um dann noch in das laufende EEG-Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Zum 1. Januar 2021 soll die Regelung dann in Kraft treten.
Die EEG-Umlageprivilegierung für Wasserstoff war bereits im Beschluss der Nationalen Wasserstoffstrategie vorgesehen, die Umsetzung gestaltete sich jedoch schwierig. Insbesondere aus beihilferechtlicher Sicht war unklar, ob eine volle Befreiung von der EEG-Umlage überhaupt möglich ist. Deswegen war eine Reduzierung der EEG-Umlage über eine neu geschaffene Besondere Aus-gleichsregelung für Wasserstoff ins Spiel gebracht worden. Diese soll nunmehr über einen neuen § 64a EEG für grünen und grauen Wasserstoff auch umgesetzt werden. Daneben soll aber der neue § 69b EEG auch eine vollständige Befrei-ung von der EEG-Umlage für grünen Wasserstoff einführen. Diese soll allerdings erst dann gelten, wenn eine neu zu schaffende Verordnung zur Definition von grünem Wasserstoff beschlossen worden ist.
In unserem Webinar „EEG-Umlageprivilegierung für Strom zur Erzeugung von Wasserstoff“ möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die sich abzeich-nenden Änderungen des Rechtsrahmens geben und diese im Hinblick auf die Auswirkungen für Geschäftsmodelle mit Wasserstoff analysieren. Der Veranstaltungstermin ist so gewählt, dass wir voraussichtlich bereits auf Basis des Kabinettsbeschlusses vom 2. Dezember 2020 arbeiten können, der der Endfas-sung der Regelung in vielen Punkten entsprechen dürfte. Das Webinar soll Ihnen Gelegenheit geben, sich auf die zu erwartenden Änderungen frühzeitig einstellen zu können, die dann bereits ab 1. Januar 2021 geltendes Recht sein werden.
Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.
Folgende Termine bieten wir an:
09.12.2020/Webinar und
14.12.2020/Webinar.
Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Karin Fromm gerne zur Verfügung.
Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.
Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.