Neues Energierecht für die Immobilienwirtschaft (Webinar)


Termin Details


Nach der Auftaktveranstaltung „E-Mobility in der Immobilienwirtschaft“ und der Folgeveranstaltung „Messwesen in der Immobilienwirtschaft“ möchten wir Sie sehr gerne zu einem weiteren Webinar „Neues Energierecht für die Immobilienwirtschaft“ einladen.

Dabei soll es in dem Webinar darum gehen, Ihnen die energierechtlichen Neuerungen für die Immobilienwirtschaft vorzustellen. Wir werden Ihnen darlegen, was sich konkret ändern wird und Optionen für Immobilienwirtschaftsunternehmen in dem jeweiligen Kontext aufzeigen.

Sowohl der Rechtsrahmen für PV-Mieterstrommodelle hat sich durch das EEG 2021 geändert (neuer Quartiersansatz, Zulässigkeit des Lieferkettenmodells, höhere Mieterstromzuschläge) als auch die Rechtsprechung zur Kundenanlage. Erst, wenn Quartierskonzepte als „Kundenanlage“ betrieben werden, werden diese in der Regel wirtschaftlich. Dabei hat der Gesetzgeber erkannt, dass viele Wohnungswirtschaftsunternehmen nicht selbst aktiv werden wollen, um ihr Gewerbesteuerprivileg nicht zu gefährden und verspricht nun entsprechende Reformen.

In diesem Zusammenhang ist auch das seit diesem Jahr geltende BEHG relevant, welches wir Ihnen kurz vorstellen werden. Hier informieren wir Sie vor allem über die Pläne, den Vermieter an den CO2-Kosten zu beteiligen, um den Mieter stärker zu entlasten. Ob hierfür oder für das Thema „Neue Vorgaben für das fernauslesbare Submetering“ Änderungen in der HeizkVO angedacht sind, werden wir Ihnen ebenfalls darlegen. § 6 MsBG bietet seit dem 01.01.2021 im Übrigen auch das sogenannte Liegenschaftsmodell an, also das Recht des Vermieters, das Recht des Mieters zu überschreiben und selbst einen Messstellenbetreiber Strom zu wählen, der den gesamten Messstellenbetrieb einer Liegenschaft in verschiedenen Sparten übernimmt. Vielleicht wäre das ein interessantes Geschäftsmodell?

Daneben ändert sich auch im Wärmebereich mit dem neuen KWKG 2020 und 2021 und den Plänen für die erneuerbare Wärme Einiges. Hierzu und auch zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches seit dem 01.11.2020, sowie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche seit dem 01.01.2021 gilt, bringen wir Sie auf den aktuellen Stand.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

21.01.2021/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rona Ludolph gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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