Nachhaltigkeit bei Bauvergaben (Webinar)


Termin Details


Das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde und soll nach dem Willen der Bundesregierung gerade auch im Bausektor stärker forciert werden. Schließlich spielt der Gebäudesektor eine zentrale Rolle bei der Erreichung der ambitionierten Klimaziele. Erste Gesetzesvorhaben sind bereits auf den Weg gebracht.

Daraus ergeben sich neue Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Doch schon jetzt rückt das Thema Nachhaltigkeit durch das Klimaschutzgesetz des Bundes und Klimaschutzgesetze der Länder stärker in den Fokus. Hinzu kommen neue Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und das in absehbarer Zeit in Kraft tretende Lieferkettengesetz.

Klar ist, dass Gebäude und Infrastrukturen den neuen nachhaltigkeitsspezifischen Anforderungen entsprechend ausgelegt und Bestandsgebäude und -infrastrukturen in absehbarer Zeit baulich angepasst werden müssen. Der Neubau ist klima- und ressourcenschonend zu planen und auszuführen, um die gesetzgeberisch geforderte Nachhaltigkeitswende zu vollziehen.

Die Umsetzung gestaltet sich dabei in tatsächlicher Hinsicht oft schwierig, da es für eine diskriminierungsfreie und wettbewerbliche Vergabe guter Marktkenntnisse bedarf. Auch kommt es nicht allein auf Co2-Reduzierungspotentiale an. Weitere Aspekte sind Entsorgungskosten, Recyclingfähigkeit, Lebenszykluskosten, soziale Aspekte usw. Das Thema Nachhaltigkeit lässt sich damit beliebig komplex gestalten. Entsprechend schwierig erscheint es daher auf den ersten Blick Nachhaltigkeitsaspekte in Bauvergaben zu verankern. Tatsächlich gibt es aber zahlreiche Ansatzpunkte insbesondere für öffentliche Auftraggeber, die Beschaffung umwelt-, klimaschutz- und klimaanpassungsfreundlich zu gestalten.

Basierend auf einem Überblick der geänderten Rahmenbedingungen wollen wir Ihnen nicht nur die Gestaltungsspielräume aufzeigen, sondern vor allem Möglichkeiten erläutern, wie Nachhaltigkeitsaspekte sinnvoll in Bauvergaben eingebunden werden können. Und wie sie sich vergaberechtlich zulässig am Markt und im Austausch mit potentiellen Anbietern über nachhaltige Produkte vorab informieren können.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

21.9.2022/Webinar

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Chiara Briotto gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...