Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz für die Immobilienwirtschaft (Webinar)


Termin Details


Die Beschlussfassung über die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-E) – auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet – steht erneut, und zwar am 8. September, auf der Tagesordnung des Bundestags. Es ist damit zu rechnen, dass das GEG-E nun endlich verabschiedet wird und zum 01.01.2024 in Kraft tritt. In unserem Blogbeitrag „Novelle verzögert sich: Bundesverfassungsgericht stoppt GEG“ haben wir die aktuellsten Entwicklungen und wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs ja bereits erläutert.

Die geplanten Vorgaben an neue Heizungen richten sich an Gebäudeeigentümer. Daher ist es gerade für die Immobilienwirtschaft essenziell zu wissen, welche Art der Wärmeversorgung aus Sicht des Gesetzgebers noch zulässig ist.

Zentral ist die Pflicht zur Nutzung 65 % Erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme bei dem Einbau einer neuen Heizung ab dem Jahr 2024. Welche Möglichkeiten – sog. Erfüllungsoptionen – bestehen für die Gebäudeeigentümer, diese Vorgabe einzuhalten?

Neben der Lösung über Wärmepumpen stellt sich die Frage, ob der Gebäudeeigentümer Biomasse oder Wasserstoff zum Heizen verwenden kann und welche Zukunft das Heizen mit Erdgas nach dem GEG-E hat, beispielsweise in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Wichtig ist auch die Verzahnung des GEG-E mit dem ebenfalls zum 01.01.2024 geplanten Wärmeplanungsgesetz, welches sich wie ein roter Faden durch das GEG-E zieht. Insbesondere wird das Webinar klären, was für Neubauten und was für Bestandsgebäude gilt und was zu beachten ist, wenn der Gebäudeeigentümer die Versorgung über einen Anschluss an ein Wärmenetz wählt.

Nicht zu vernachlässigen sind zudem die im GEG-E vorgesehenen neuen Regelungen zum Mieterschutz. Was ist zu beachten, wenn ein Vermieter die Heizung ersetzt? Welche Kosten sind hier umlagefähig? Welche Möglichkeiten bestehen, die Wärmeversorgung durch einen gewerblichen Wärmelieferanten zu organisieren?

Erörtern möchten wir außerdem die geplanten Fördermöglichkeiten nach der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG), die Gebäudeeigentümern die Erfüllung der Vorgaben aus dem GEG-E erleichtern sollen.

Zu guter Letzt ist das GEG jedoch ein Gesetz, aus dem sich bereits jetzt schon Vorgaben an die Errichtung bzw. Sanierung von Neu- und Bestandsgebäuden ergeben. Wir möchten Ihnen daher auch einen Überblick über einige zentrale Regelungen geben, die bereits jetzt schon gelten und für eine dezentrale Energieversorgung beispielsweise im Quartier bekannt sein sollten.

Sie sind herzlich zur Teilnahme und Diskussion eingeladen!

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

12.9.2023/Webinar,
9.10.2023/Webinar und
7.11.2023/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Sabrina Waske gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

Share
Weiterlesen

15 Mai

Kommunalpolitische Initiativen gegen den Stillstand im Straßenverkehrsrecht

Am 24.11.2023 haben neun Bundesländer die als Minimalkompromiss ausgehandelte Novelle des StVG und der StVO auf den letzten Metern gestoppt. Der Vermittlungsausschuss könnte die gescheiterte Reform noch retten – bislang gibt es allerdings noch keinerlei offizielle Verlautbarung, ob und wann...

13 Mai

Antragstellung für BEW-Betriebskostenförderung: BAFA ändert Verwaltungspraxis

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seine Verwaltungspraxis zur Antragstellung im Rahmen der Betriebskostenförderung nach Modul 4 der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) angepasst. Ein Antrag auf Betriebskostenförderung für Wärmepumpen und Solarthermieanlagen kann nun auch parallel zur Investitionskostenförderung nach...