EnEfG in Recht und Praxis (Webinar)


Termin Details


Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist bereits am 18.11.2023 in Kraft getreten und entfaltet seit Jahresbeginn weitere Pflichten. Als Adressaten des Gesetzes treten die öffentlichen Stellen und Unternehmen hervor. Diese können zusätzlich als Betreiber von Rechenzentren verpflichtet werden. Als Beiträge zum Klimaschutz wurden insbesondere Pflichten zum Betrieb von Energie- bzw. Umweltmanagementsystemen (EMS/UMS) nach ISO 50001 bzw. EMAS, zur Abwärmenutzung und -vermeidung sowie weitere Informations- und Berichtspflichten eingeführt.

In unserem gemeinsamen Praxiswebinar von BBH und BBHC möchten wir Ihnen daher einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen verschaffen, die nach dem EnEfG von den einzelnen Adressatenkreisen zu erfüllen sind. Welche Fristen müssen bereits erfüllt werden und worauf sollten sich Verpflichtete vorbereiten? Gibt es Übergangsfristen und weitere Aussetzungen von einzelnen Verpflichtungen? Wie wurde die Plattform für Abwärme und das Rechenzentrums-Register bisher aufgebaut? Welche Rechtsfolge tritt bei einem Gesetzesverstoß ein?

Die bisher bekannte Verwaltungspraxis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) sollen als Hilfestellung für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen ebenfalls dargestellt werden.

Im Praxisteil des Webinars wird die praktische Umsetzung der Vorgaben thematisiert. Inhaltlich werden die Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs sowie der einzelnen Abwärmepotenziale behandelt. Des Weiteren werden die Vorgaben für ein EMS und im Exkurs eines UMS sowie die Einführung der jeweiligen Systeme vorgestellt. Im Anschluss werden die Anforderungen an die Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN EN 17463 („VALERI“) dargestellt und die Einflüsse der wichtigsten Eingabegröße gemeinsam diskutiert.

Abschließend werden wir die Fördermöglichkeiten nach der novellierten und erst in der letzten Woche am 15.02.2024 in Kraft getretenen Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW-Richtlinie) thematisieren. Hierbei werden wir insbesondere auf die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme, sowie die außerbetriebliche Abwärmenutzung, eingehen. Dies umfasst investive Maßnahmen zur Erschließung, Bereitstellung, Einspeisung und Verstromung von Abwärme. Ein weiterer Fokus wird die Förderung von Software und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung eines EMS oder UMS sein.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgende Termine bieten wir an:

20.03.2023/Webinar,
17.04.2023/Webinar,

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Antje Hielscher gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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