Eine Abfrage, zwei Abschlüsse, viele Fragezeichen

Auf die Betreiber von Gasnetzen kommen anstrengende Zeiten zu. Nur noch bis Ende dieser Woche gibt es die Möglichkeit, zu dem jüngsten Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Sachen Kostenprüfung Stellung zu nehmen. Nach dem 1.4.2011 wird aus dem Entwurf sicherlich kurzfristig ein verbindlicher Beschluss, welcher den Netzbetreibern Vorgaben zur Beantragung ihrer Netzentgelte macht.

Vor wenigen Tagen hat die BNetzA ihren Entwurf eines Beschlusses zu den „Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasversorgungsnetzen“ und die dazugehörigen Erhebungsbögen im Internet veröffentlicht. Hiernach sind die erforderlichen Unterlagen bis zum 1.7.2011 schriftlich und elektronisch bei der BNetzA einzureichen.

Zum Stressfaktor wird der Beschluss auch dadurch, dass er die Daten auf der Grundlage testierter Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 und 2010 abfragt. Nach dem Plan der BNetzA müssen beide Abschlüsse vollständig in die Erhebungsbögen eingetragen werden – womit sich die abgefragten Daten verdoppeln.

Aber auch sonst wird einiges von den Netzbetreibern abverlangt. So soll der Antrag bereits auf dem testierten Jahresabschluss 2010 beruhen. Gänzlich offen ist hierbei die Frage, ob dieser zu diesem Zeitpunkt überhaupt bereits testiert ist – da es eine Rechtspflicht hierzu nicht gibt.

Auch sonst sind einige Regelungen geplant, die nicht ganz unproblematisch sind. Hierbei sind beispielsweise zu nennen:

  • die Netzbetreiber, die Dienstleistungen von verbundenen Dritten erhalten, müssen für jede Dienstleistung einen eigenen Erhebungsbogen abgeben;
  • die Erhebungsbögen könnten jederzeit ausgetauscht werden und sind dann gleichwohl verbindlich – mit der Folge, dass die gesamten Daten von Hand neu eingetragen werden müssten;
  • eine spätere Veränderung der Daten soll nicht möglich sein;
  • die Möglichkeit, die Frist für die Abgabe der Daten zu verlängern, ist nicht vorgesehen.

Um so mehr empfiehlt es sich, im Anhörungsverfahren auf die konkrete Ausgestaltung Einfluss zu nehmen und Veränderungen anzumahnen. Jeder Netzbetreiber sollte sich beteiligen.

Ansprechpartner: Stefan Wollschläger/Prof. Dr. Christian Theobald/Prof. Dr. Ines Zenke/

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...