Das Gasmarktdesign steht vor einigen Änderungen
Die Regulierungsaktivität auf dem Gasmarkt zieht deutlich an: Das Bilanzierungssystem wird angepasst; Gasnetzentgelte neu geordnet, und Vorbereitungen für ein Festlegungsverfahren zum Kapazitätsmarkt Gas laufen. Und auch politisch bleibt der Gasmarkt im Fokus, da trotz kurzfristiger Einigung in der Ukraine-Krise das Thema Versorgungssicherheit weiterhin auf der Agenda bleibt.
GABi Gas 2.0 auf der Zielgeraden
Nach Abschluss der zweiten Konsultationsrunde dürfte mittlerweile feststehen, was sich im Bilanzierungssystem Gas ändern wird. Die neue Festlegung dazu, genannt „GABi Gas 2.0“, soll im Dezember kommen, und die Bescherung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) kurz vor Weihnachten hält kaum noch Überraschungen bereit: Handel und Vertrieb müssen anhand der neuen Vorgaben ihre vertragliche Chancen- und Risikoverteilung prüfen. Wesentliche Merkmale sind die geänderte Preisbildung für Ausgleichsenergie, neue Modalitäten bei der Berechnung der Stundentoleranzen und die Einführung einer getrennten Umlage für RLM- und SLP-Mengen. Für Netzbetreiber heißt die Hiobsbotschaft tägliche Netzkontoabrechnung. Dass die Beschlusskammer 7 daran festhält, dürfte sicher sein.
Neue Vorgaben für FNB-Entgelte und Kapazitätsprodukte
Die Beschlusskammer 9 der BNetzA hat derweil damit begonnen, die Art, wie Kapazitätsprodukte auf der Fernleitungsebene Gas bepreist werden, zu reformieren. Erste Etappe ist in diesem Jahr die Festlegung BEATE. Kurzfristige und unterbrechbare Kapazitätsprodukte werden teurer. Ein- und Ausspeiseentgelte an Speichern erhalten einen Rabatt. Erheblich auf das Entgeltniveau der FNB und damit letztlich auf alle Gasnetzentgelte dürfte sich auch die zweite Etappe auswirken, deren Abschluss 2015 ansteht: Vorbereitung für eine Festlegung zur horizontalen Kostenwälzung zwischen den FNB („HoKoWä“) laufen.
Eine Standardisierung der Kapazitätsprodukte ist 2015 mit KARLA 2.0 zu erwarten. Vorarbeit dazu hält ein unlängst von der BNetzA veröffentlichtes Gutachten der Beratungsfirma Wagner, Elbling § Company bereitet.
Versorgungssicherheit im Gas
Das Thema Versorgungssicherheit steht unabhängig von der Ukraine-Krise weiter im Fokus. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) lässt nach der Bundesratsinitiative Bayerns in einem Gutachten u.a. die Einführung einer strategischen Gasreserve und Möglichkeiten zur Verschärfung der Pflichten der Marktteilnehmer prüfen.
Und … noch was? Ja, die BNetzA hat den Fernleitern bei der Genehmigung des Szenariorahmens 2015 am 6.11.2014 ins Stammbuch geschrieben, im Rahmen der Netzentwicklungsplanung die erhebliche Kapazitätsproblematik nachgelagerter Netzbetreiber bis 2019 zu beheben und – ganz nebenbei – die im kommenden Jahr anlaufende Erdgasumstellung (von L-Gas auf H-Gas) bis ins Detail bis zum Jahr 2030 durchzuplanen.
Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper/Christian Thole
PS: Sie sind interessiert an regulatorischen Änderungen mit Auswirkungen auf den Gasmarkt, dann schauen Sie gern hier.