Der Kampf gegen die Fluten: Das Hochwasserschutzgesetz II

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Hochwasser ist gefährlich für Mensch und Tier und teuer dazu. Wenn ganze Landstriche in den Fluten versinken, entstehen oft erhebliche Schäden an Gebäuden und Straßen. Nicht zuletzt auslaufendes Heizöl und andere gefährliche Stoffe verursachen in solchen Situationen oft noch höhere Schäden als nur das Wasser.

Verständlich, dass der Gesetzgeber deswegen nun den Hochwasserschutz verbessern will. Das Hochwasserschutzgesetz II soll künftig dafür sorgen, dass Überschwemmungen wie 2002 und 2013 in Zukunft nach Möglichkeit vermieden werden oder zumindest nicht mehr so hohe Schäden anrichten wie in der Vergangenheit.

Dieses Ziel will der Gesetzgeber auf mehreren Wegen erreichen. So sollen die Flüsse durch eine restriktivere Handhabung von Bodenversiegelungen – vor allem durch Gebäude – mehr Raum erhalten. Heizölanlagen sollen in den sensiblen Gebieten mittelfristig verschwinden. Ansonsten will der Gesetzgeber unter anderem durch neue Enteignungsregelungen und einen schnelleren Rechtsschutz die Basis für einen schnelleren und besseren Hochwasserschutz schaffen.

In weiten Teilen verdient der Gesetzesentwurf Applaus. Aber einzelne Punkte sollten aus Sicht der Praxis noch geändert werden. Denn eins ist klar: In Deutschlands Städten fehlt Wohnraum. Und viele der begehrtesten Städte liegen an Flüssen. Wer also das Bauen an Flüssen einschränkt oder erschwert, der verteuert und verzögert den Bau von dringend benötigtem Wohnbau. Dabei geht es nicht um die Maßnahmen in denjenigen Gegenden, in denen es mindestens einmal in hundert Jahren zu Überschwemmungen kommt. Sondern um solche, in denen dies noch seltener der Fall ist. Diese Gegenden sollen künftig als „Risikogebiete“ eingeordnet werden, in denen unter anderem nur noch hochwasserangepasst gebaut werden kann. Da auch der Brandschutz und energieeffizienzbezogene Vorschriften hohe Standards für Neubauten formulieren, erhöhen sich möglicherweise gerade in begehrten Ballungsräumen die Baukosten. Es ist zu befürchten, dass sich dies auf Wohnraum für sozial Schwache in Großstädten negativ auswirken wird.

Doch nicht nur die neue Gebietskategorie Risikogebiet weist Schwächen auf. Auch das neue „Hochwasserentstehungsgebiet“ ist möglicherweise eher gut gemeint als gut gemacht. Hier geht es um Gebiete, in denen es bei starkem Regen oder Schneeschmelze zu Hochwassergefahren kommen kann. Kritiker bemängeln, dies sei quasi uferlos. Schließlich kann es in Deutschland jederzeit und überall heftig regnen. Zwar sollen die Länder Kriterien aufstellen, wann genau ein Gebiet als Hochwasserentstehungsgebiet anzusehen ist. Doch angesichts der unscharfen Ausgangsdefinition droht eine Rechtszersplitterung in einem wichtigen Punkt. Denn in den neuen Hochwasserentstehungsgebieten soll künftig für manche Vorhaben eine Genehmigungspflicht gelten. Unter Umständen müssen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt und finanziert werden. Unsicherheiten können die Vorhabenplanung also erheblich verzögern und verteuern. Dies gilt auch für die – bisher von vielen Gerichten verneinte – Klagemöglichkeit von möglicherweise weit entfernten Betroffenen gegen Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten, die die Handhabung der neugeschaffenen Regelungen in den örtlich zuständigen Behörden absehbar nicht erleichtern wird.

Gleichwohl, bei aller Kritik im Detail: Dass der Gesetzgeber aktiv geworden ist, um den Hochwasserschutz um zu verbessern, ist uneingeschränkt zu begrüßen.

Ansprechpartner: Daniel Schiebold/Beate Kramer

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