Emissionseinsparung in der Immobilienwirtschaft: Der Handlungsdruck steigt

Nach einer aktuellen Schätzung der AGORA Energiewende hat der Gebäudesektor im Jahr 2021 zum zweiten Mal hintereinander sein Jahresziel verfehlt. Mit der neuen Bundesregierung und neuen Vorgaben aus Brüssel zeichnet sich ab, dass der Handlungsdruck im Gebäudebereich steigen wird.

Strenge Vorgaben

Das nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)  neu gefasste Klimaschutzgesetz (KSG) sieht eine Senkung des CO2-Ausstoßes bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 vor. Dies bedeutet eine Verdreifachung des bisherigen Tempos. Ab 2045 soll dann Klimaneutralität herrschen. Auch aus Brüssel kommt Handlungsdruck: Die Europäische Kommission stellte das Regelungspaket „Fit for 55“ vor (wir berichteten in unserer Blogserie), mit dem die europäischen Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Ein Teil davon ist die neue Gebäudeeffizienzrichtlinie (RL 2010/31/EU). Der aktuellste Entwurf vom Dezember 2021 sieht unter anderem vor, dass höhere Standards für Neubauten und Sanierungsfahrpläne für Bestandsbauten einzuhalten sind. Ohne Anpassung der bisherigen Klimapolitik droht also eine kontinuierliche Überschreitung der Klimaziele im Gebäudesektor.

Bundesregierung bereitet Novellen vor

Nach der Vorstellung der Eröffnungsbilanz Klimaschutz ist klar, dass die neue Bundesregierung insbesondere im Gebäudebereich erheblichen Handlungsbedarf sieht. Unter anderem plant die Regierung eine Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (wir berichteten). Ziel ist auch hier die Klimaneutralität des Gebäudesektors bis 2045. Maßnahmen sind unter anderem die Anhebung des Effizienzhaus (EH)-Standards für Neubauten und Sanierungsarbeiten an Bestandsbauten. Für den Neubau soll der strengere Effizienzhaus-40-Standard gelten. Außerdem soll ab 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben werden, wie es die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Gleichzeitig sollen gezielte Förderungen Anreize schaffen. Dazu soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Bestandsgebäude stärker in den Fokus nehmen als bisher. Mit einer ersten Änderung der BEG entfällt zudem die KfW-55-Förderung für den Neubau zum 1.2.2022 (wir berichteten).

Neue Regelungen im Bereich Wärme und Strom

Vor diesem politischen Hintergrund braucht es einen sektorübergreifenden Quartiersansatz, um die CO2-Einsparziele bei Gebäuden zu erreichen. Notwendig sind also übergreifende Regelungen zur Erzeugung und Nutzung von Wärme bzw. Kälte, Strom und Mobilität.

So lohnt auch der Blick auf die neue Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Sie wurde noch von der alten Bundesregierung Ende November 2021 geändert und setzt nun strenge Vorgaben aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um. Dies gilt auch für die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung (FFVAV), die noch im Oktober 2021 in Kraft trat. Sie bildet einen neuen Rechtsrahmen für die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte und mit ihr gehen umfassende Änderungen an der AVBFernwärmeV einher. Dabei stehen bei der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ohnehin schon weitere Novellen in den Startlöchern. Auch beim Mieterstrom stehen mit Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Gewerbesteuerrechts (GewStG) und flankierenden PV-Ausbaupflichten Änderungen an. Gleiches gilt für eine gesetzliche Regelung zur Aufteilung der CO2-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zwischen Vermieter und Mieter.

Alles in allem stehen die Zeichen für die Immobilienwirtschaft also bereits jetzt klar auf Klimaneutralität.

Ansprechpartner*innen: Ulf Jacobshagen

PS: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gern hier: Neues Energierecht für die Immobilienwirtschaft.

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