Die feine Grenze zwischen erlaubt und unzulässig: News zum Gewerblichen Rechtsschutz

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Manchmal sind die Versprechungen in der Werbung einfach zu schön um wahr zu sein. Das weiß auch das werbende Unternehmen selbst und relativiert die Aussagen oft gleich wieder mit Hilfe eines Sternchenhinweises. Das ist prinzipiell völlig in Ordnung. Allerdings müssen die Einschränkungen des beworbenen Angebots dabei so gestaltet sein, dass die angesprochenen Verbraucher nicht in die Irre geführt werden. Und das ist gar nicht so einfach. Die Fragen, ob ein aufklärender Hinweis erforderlich ist und wie dieser gegebenenfalls zu gestalten ist, landen deshalb nicht selten vor Gericht. Von einigen interessanten „Sternchen-Fällen“ und weiteren Dos and Don´ts im Wettbewerbsrecht können Sie in unserem aktuellen Newsletter lesen.

Ansprechparter: Stefan Wollschläger/Nils Langeloh

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04 November

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