Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 – Pflicht oder Kür?

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Wie man mit Energie auf ressourcenschonende Weise umgeht, ist nicht erst ein Thema, seit die Reaktorkatastrophe von Fukushima den Ausstieg aus der Kerntechnik angestoßen hat. In Politik und Medien wird im Moment allenthalben über die Zukunft der Energieversorgung diskutiert. Die Diskussion aber, was daraus aber für die praktische Umsetzung in den Unternehmen folgt, ist noch ganz am Anfang.

Ein Thema, über das sich vor allem energieintensive Unternehmen jetzt oder bald Gedanken machen müssen, ist das Energiemanagement. Wer nämlich Vergünstigungen durch die besondere Ausgleichsregelung nach den §§ 40 ff. des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beantragen will, muss eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS nachweisen. Auch für den Spitzenausgleich nach dem Energie- und Stromsteuergesetz muss ab 2013 mit der Einführung eines Energie- bzw. Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 bzw. EMAS begonnen werden. Ab 2015 ist für den Spitzenausgleich ein bereits installiertes Energie- bzw. Umweltmanagementsystem erforderlich, das die Erreichung bestimmter Energieminderungsziele gewährleistet.

Die DIN EN ISO 50001, die seit April 2012 die früher geltende DIN ISO 16001 abgelöst hat, zielt darauf ab, die energiebezogene Leistung eines Unternehmens kontinuierlich zu verbessern. Sie enthält Vorgaben, wie ein Energiemanagementsystem eingeführt, verwirklicht, aufrechterhalten und verbessert werden kann, mit dem Energieeinsatz und -verbrauch kontrolliert werden kann – einschließlich der Messung, der Dokumentation und des Berichtswesens, der Auslegungs- und Beschaffungspraxis für Einrichtungen, Systeme, Prozesse und Personal, die zur energetischen Leistung beisteuern.

Wie können Unternehmen die (rechtlichen) Vorgaben der DIN EN ISO 50001 umsetzen?

Die rechtlichen Vorgaben aus der DIN EN ISO 50001 zu erfassen und umzusetzen, ist in der Regel – sofern personelle Strukturen und organisatorische Vorkehrungen im Unternehmen noch nicht existieren – mit einigem Aufwand verbunden.

  • Um die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen aus der DIN EN ISO 50001 zu gewährleisten, bietet es sich an, ein so genanntes Rechtskataster zu führen, in dem alle für das Unternehmen einschlägigen Vorgaben erfasst sind. Für die Erstellung eines solchen Rechtskatasters sind zunächst die rechtlichen Verpflichtungen auf internationaler Ebene (EU-Recht) und auch nationaler Ebene (Bundes- und Landesrecht), die Auswirkungen auf die Ermittlung und Bewertung des Energieverbrauchs haben, zu erfassen. Darüber hinaus sind aber auch spezifische rechtliche Verpflichtungen und die sich daraus für das Unternehmen ergebenden konkreten Maßnahmen durch Genehmigungsbescheide, Branchenvereinbarungen, Verträge, u. ä. zu ermitteln. Gleichzeitig sollte im Rechtskataster festgelegt werden, welche Personen für die Umsetzung welcher Vorgaben verantwortlich sind.
  • Parallel dazu ist durch interne organisatorische und personelle Vorgaben sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen umgesetzt werden, wobei sich die Vorgaben in bestehende Compliance-Strukturen sowie die individuelle Unternehmenskultur einfügen sollten. Hier bieten sich in der Praxis Umsetzungsrichtlinien an.
  • Darüber hinaus erfordert die DIN EN ISO 50001 ein kontinuierliches Monitoring der unternehmensspezifischen rechtlichen Anforderungen. Hierfür ist zyklisch zu prüfen, ob die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, und Reportings durch das Management zu erstellen. Außerdem ist das Rechtskataster fortlaufend zu aktualisieren.
  • Sämtliche der dargestellten Prozesse sind in geeigneter Weise zu dokumentieren.

Fazit: Manche müssen, viele sollten!

Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die weiterhin bzw. künftig in den Genuss von Vergünstigungen nach dem EEG und/oder dem Energie- (EnergieStG) bzw. Stromsteuergesetz (StromStG) kommen wollen, ist es eine Pflichtaufgabe, die DIN EN ISO 50001 und ihre Anforderungen einzuhalten. Wer hier organisatorisch nicht gut aufgestellt ist, könnte Schwierigkeiten mit der Zertifizierung bekommen und riskiert damit erhebliche Mehrkosten.

Aber auch unabhängig davon tun Unternehmen gut daran, Einsparpotenziale hinsichtlich Ihres Energieverbrauchs zu identifizieren und rechtliche Vorgaben im Hinblick auf die Energieeffizienz, den Energieeinsatz und den Energieverbrauch zu befolgen. In vielen Fällen lassen sich nämlich durch ein effizientes Energiemanagement erhebliche Kosten sparen, was den Aufwand zum Aufbau einer derartigen Struktur schnell wettmachen kann – vom Imagegewinn ganz zu schweigen.

Ansprechpartner DIN EN ISO 50001: Dr. Ines Zenke/Andreas Große/Dr. Tigran Heymann oder unsere BBH Consulting AG

Ansprechpartner zum Thema Compliance: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau/Dr. Tigran Heymann

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