„Fit for 55“-Paket: Reform des Europäischen Emissionshandels im EU-Parlament verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am Dienstag, 18.4.2023, die lang erwartete Reform des Europäischen Emissionshandels (EU-EHS) verabschiedet. Damit bestätigten die Parlamentarier*innen den zwischen Rat, Europäischem Parlament unter Vermittlung der Europäischen Kommission (sogenanntes Trilog-Verfahren) ausgehandelten Kompromiss vom Dezember 2022 ( wir berichteten dazu in einem zweiteiligen Blogbeitrag:: Teil 1 / Teil 2).

EU-EHS, CBAM und Klima-Sozialfonds

In dem reformierten Emissionshandelssystem wird die Gesamtmenge der Zertifikate (Cap) verschärft abgeschmolzen, die Produkt-Emissionswerte (Benchmarks) für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten werden abgesenkt. In den Sektoren Aluminium, Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl sowie Wasserstoff, die künftig dem CO2-Grenzausgleichsmechanismus unterfallen, wird die kostenlose Zuteilung schrittweise bis zum Jahr 2034 beendet. Schließlich wird der Seeverkehr in den Emissionshandel einbezogen, und es wird ein separates Emissionshandelssystem für Emissionen insbesondere im Gebäude- und Verkehrssektor (EU-EHS 2) geschaffen.

Im gleichen Aufschlag verabschiedete das Parlament die Verordnungen zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) und zum Klima-Sozialfonds. Beide wirken im Zusammenspiel mit dem überarbeiteten Emissionshandelssystem und sollen als Teil des „Fit for 55“-Gesetzgebungspakets der Union dazu verhelfen, die EU-weiten Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Emissionsniveau von 1990 zu reduzieren.

Die Verabschiedung der EU-EHS-Reform und des Klima-Sozialfonds steht auf der Agenda des EU-Rates für den 25.4.2023. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ist etwa in der 19. oder 20. Kalenderwoche (Mitte Mai) zu rechnen, und mit dem Inkrafttreten 20 Tage später.

„Gesetzgebungs-Bootcamp“ steht bevor

Damit haben nun sechs von 16 Gesetzgebungsvorhaben im „Fit for 55“-Paket das Gesetzgebungsverfahren (so gut wie) durchlaufen. Ende März verabschiedeten Parlament und Rat schon die Lastenteilungsverordnung, die Verordnung zur Landnutzung und Landnutzungsänderung, und die Verordnung zu CO2-Grenzwerten für Pkw und Nutzfahrzeuge. Wie sieht es aber mit den anderen Bestandteilen des Pakets aus?

Im März einigten sich die gesetzgebenden Institutionen im Trilog-Verfahren über die Reform der Energie-Effizienz-Richtlinie (EED), der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III), der Richtlinie für eine Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sowie über die Verordnung zu Kraftstoffen für den Seeverkehr. Setzt man die bisherige Dauer des Zeitraums zwischen Trilog-Einigung und förmlicher Verabschiedung durch Parlament und Rat von etwa vier Monaten an, ist die Veröffentlichung der Rechtsakte im Amtsblatt der EU und damit deren Inkrafttreten voraussichtlich im Juli 2023 zu erwarten.

Die verbleibenden Gesetzesvorhaben im Paket warten entweder noch auf den Beginn bzw. Abschluss der Trilogverhandlungen (Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Verordnung zur Reduktion von Methanemissionen im Energiesektor) oder überhaupt noch auf die Ausarbeitung der Standpunkte von Parlament oder Rat, die als Grundlage für den Trilog dienen (Richtlinie zur Energie- und Stromsteuer, Verordnung zu Kraftstoffen für den Flugverkehr sowie eine Richtlinie und Verordnung zum Gas- und Wasserstoffmarkt in der EU). Es bleibt also nur zu hoffen, dass alle Gesetzesvorhaben des Pakets bis Ende 2023 abgeschlossen sind. Danach müssen die Mitgliedstaaten noch zahlreiche Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Selbst dann haben die EU und die Mitgliedstaaten ein regelrechtes „Gesetzgebungs-Bootcamp“ zu durchlaufen, um wirklich „Fit for 55“ zu sein. Bis zum Ende der Dekade verbleiben schließlich nur noch gut 6,5 Jahre. Nicht viel Zeit also, um eine Wirtschaft hin zur Klimaneutralität zu transformieren. Umso wichtiger ist es, bereits jetzt die Weichen zu stellen, um die Entwicklungen mitzugehen und sich als Unternehmen zukunftsfest zu positionieren.

Ansprechpartner*innen: Prof. Dr. Ines Zenke / Dr. Tigran Heymann / Carsten Telschow

PS: Am 1. Juni 2023 zeigen wir die wichtigsten Entwicklungen zur Reform des Europäischen Emissionshandels praxisnah auf. Hier geht es zur Anmeldung: „Neues zu Emission und Immission: Emissionshandel, Net-Zero, BImSchG“.

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