Grünbuch des BMWi zum Strommarkt: Was bedeutet es für die Erneuerbaren? (Teil 2)

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Wie gestern berichtet, hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 31.10.2014 das lange erwartete Grünbuch zum zukünftigen Strommarkt veröffentlicht. In der Öffentlichkeit wurde das Grünbuch vor allem im Zusammenhang mit der Diskussion um die zukünftige Notwendigkeit von Kapazitätsmärkten wahrgenommen. Allerdings enthält das Grünbuch daneben eine Reihe weiterer teils weitreichender Vorschläge zur Anpassung des Strommarktes. Diese betreffen viele Bereiche der Energiemarktregulierung und reichen von der Netzentgeltregulierung über die Bereitstellung von Systemdienstleistungen bis zur Rolle der Eigenversorgung (wir berichteten). Aber auch für die Erneuerbaren Energien, die mit ihrem starken Wachstum letztlich die Diskussion um ein neues Strommarktdesign ausgelöst haben, werden wichtige Handlungsvorschläge unterbreitet. Diese sollen im Folgenden kurz dargestellt werden.

Eine zentrale Herausforderung für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der Netzausbau. Dieser kann jedoch nicht immer mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien Schritt halten. Daher stellt sich immer häufiger die Frage, ob und wie man Erzeugungsanlagen abregeln kann. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen gibt es dazu im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) das Instrument des Einspeisemanagements. Danach müssen die Anlagenbetreiber bei netzbedingten Abregelungen fast vollständig entschädigt werden. Das ist teuer, weshalb diese Regelung immer wieder in der politischen Diskussion ist.

Das Grünbuch führt dazu zunächst aus, dass eine Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Wesentlichen dadurch verhindert werden muss, dass die konventionelle Mindesterzeugung reduziert wird. Je weniger konventionelle Energieanlagen am Netz sind, desto weniger müssen Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt werden. Darüber hinaus bezieht das Grünbuch aber auch eindeutig dahingehend Stellung, dass Entschädigungen für Erzeugungsmanagement wichtig sind, damit sich Netzengpässe nicht negativ auf dem Strommarkt auswirken. Insgesamt ist also klar eine Tendenz zu erkennen, dass die Abregelungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen gering gehalten werden sollen und Entschädigungen als sinnvolles Instrument angesehen werden.

Ein zentraler Handlungsvorschlag des Grünbuchs ist, Erzeugung und Nachfrage zu flexibilisieren. Eine wichtige Rolle wird hierbei den Bioenergie-Kraftwerken beigemessen, die ihre Stromproduktion an die Schwankungen des Verbrauchs und der Erzeugung von Windenergie- und Solaranlagen anpassen können. Wie das konkret aussehen soll, erfährt man jedoch nicht. Stattdessen werden vor allem die bestehenden Instrumente zur Markt- und Systemintegration im EEG, nämlich die Marktprämie und die Flexibilitätsprämie, positiv hervorgehoben. Diese allein aber dürften kaum ausreichen, die Flexibilität der Erneuerbare-Energien-Anlagen anzureizen.

Besonders wichtig für die Flexibilisierung des Strommarkts ist nach dem Grünbuch, den Regelleistungsmarkt weiter zu entwickeln. Bislang können im Bereich der Erneuerbaren Energien lediglich Bioenergie-Anlagen am Regelleistungsmarkt teilnehmen, was vor allem an den Ausschreibungsfristen liegt. Wind- und Solaranlagen wären zwar nach dem EEG berechtigt, Regelleistung bereitzustellen, aber die Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) und der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) lassen lassen dies nicht zu. Im Grünbuch wird angedeutet, dass sich das ändern könnte: Konkret wird vorgeschlagen, die Präqualifikationsbedingungen so anzupassen, dass insbesondere Windenergieanlagen in Zukunft negative Regelleistung bereitstellen können. Damit würden Erneuerbare-Energien-Anlagen stärker in die Pflicht für die Systemstabilität genommen. Gleichzeitig würden sich daraus für Wind- und Solaranlagen neue Geschäftsfelder in der Direktvermarktung von Strom ergeben.

Damit der Strommarkt funktioniert, müssen die Netze weiter ausgebaut werden, die ihn von den Erzeugern zu den Verbrauchsschwerpunkten transportieren. Der Netzausbau ist auch ein wichtiger Regelungsgegenstand des EEG, das die Netzbetreiber zum Ausbau des Netzes für den Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen verpflichtet. Diese Pflicht ist bislang so ausgestaltet, dass das Netz immer für die Aufnahme des gesamten in den Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugten Stroms – also auch während seltener Lastspitzen – ausgebaut werden muss. Nach dem Grünbuch soll es aber wirtschaftlich sinnvoll sein, die Netze nicht für die „letzte erzeugte Kilowattstunde“ auszubauen. Es soll deshalb zulässig sein, bei der Netzplanung auf Verteiler- und Übertragungsnetzen eine Spitzenkappung von maximal 3 Prozent der von Windkraft- und Solaranlagen erzeugbaren Jahresenergiemenge zu berücksichtigen. Dies wäre eine wichtige Neuerung, die den Netzbetreibern möglicherweise Geld sparen kann. Das Grünbuch betont hier allerdings erneut, dass die Anlagenbetreiber weiterhin vollständig entschädigt werden sollen, wenn sie wegen unzureichender Netzkapazitäten ihre Anlagen herunterfahren müssen.

Das Grünbuch hebt außerdem hervor, wie wichtig innovative Betriebsmittel auf der Verteilnetzebene für die Behebung von Netzproblemen sind. Neue Netztechnologien wie regelbare Ortsnetztransformatoren könnten den Umfang zusätzlich nötiger Leitungen in vielen Fällen reduzieren und seien häufig wirtschaftlicher als Investitionen in den reinen konventionellen Netzausbau.

Schließlich betont das Grünbuch auch, wie wichtig Preissignale für die Flexibilisierung von Erzeugung und Nachfrage sind. Es schlägt dazu erneut vor, die EEG-Umlage zu flexibilisieren. Bei diesem Modell soll die Höhe der EEG-Umlage von der Höhe des Strompreises abhängen, so dass im Ergebnis die Marktpreissignale auch über die Höhe der EEG-Umlage an die Verbraucher weiter gegeben werden. Um eine solche dynamische EEG-Umlage einzuführen, müsste man jedoch wohl das EEG ändern, da eine Verordnungsermächtigung hierzu im EEG bislang nicht enthalten ist.

Auch für Unternehmen, die ihren Strom selbst erzeugen, enthält das Grünbuch Wissenswertes. So heißt es darin etwa, dass zukünftig auch Eigenerzeugungsanlagen ihre Erzeugung stärker am Bedarf des Gesamtsystems orientieren sollten.

Insgesamt ist aus dem Grünbuch die Absicht des BMWi zu entnehmen, an den Grundlagen der Förderung Erneuerbarer Energien festzuhalten. Insbesondere der für den Strommarkt so wichtige Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien wird nicht in Frage gestellt, und auch die sonstigen Änderungsvorschläge dürften die Investitionssicherheit zumindest nicht wesentlich beeinträchtigen. Im Übrigen bleibt abzuwarten, welche der Vorschläge des Grünbuchs tatsächlich umgesetzt werden.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Dr. Wieland Lehnert

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