
Schon Anfang Oktober hatte die EU beschlossen, dass Mitgliedstaaten Überschusserlöse von Anlagenbetreibern aufgrund der hohen Strompreise abschöpfen müssen. Dabei war u.a. zwingend vorgegeben, dass Erlöse über 180 Euro/MWh und für Vermarktungen im Zeitraum vom 1.12.2022 bis 30.6.2023 abgeschöpft werden. Die detaillierte Ausgestaltung und ggf. auch die Umsetzung schärferer Vorgaben blieb jedoch...