Können Sie es schon hören? Ho ho ho….

(c) Martin Beckmann
(c) Martin Beckmann

Das hört sich doch schon verdächtig nach Weihnachtsmann an. Aber warum eigentlich? Dazu gibt es mehrere Theorien. Die (für uns) überzeugendste ist die, dass „ho ho ho“ ein umgangssprachlicher Ausdruck im Finnischen ist und so viel heißt wie „hü hü hü“. Damit sind die Rentiere gemeint, die damit zu schnellerem Laufen motiviert werden sollen. Im Rheinland soll der Weihnachtsmann auch schon beobachtet worden ein, wie er sich zu dem Spruch „Jefft Jass!“ hinreißen ließen und im süddeutschen Raum soll häufig ein „auffi, s`pressiert“ zu vernehmen sein. Seinen Zweck scheint es jedenfalls zu erfüllen – unsere Geschenke kommen Jahr für Jahr immer pünktlich an.

Bevor wir uns (auch, aber nicht nur) zum Geschenke auspacken in die Blogferien verabschieden, möchten wir mit Ihnen im Rentier-Galopp noch einmal das Jahr Revue passieren lassen und unseren ganz persönlichen Highlights herausgreifen.

Novelle des EEG

Immerhin wurde in diesem Jahr tatsächlich so einiges geschafft. Die erste Jahreshälfte war ganz und gar geprägt von der Reform des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG), die dann (ganz im Zeitplan) zum 1.8.2014 in Kraft treten konnte (wir berichteten). In diesem ersten großen Reformprojekt der neuen Legislaturperiode wurde das Förderregime der Erneuerbaren auf den Prüfstand gestellt. Weitreichende Änderungen wie die verpflichtende Direktvermarktung, die Anpassung von Fördersätzen und die Festlegung von „atmenden Deckeln“ wurden beschlossen. Vor allem aber wurden die Ausnahmetatbestände für energieintensive Unternehmen neu geregelt sowie die Eigenerzeugung in die EEG-Umlagepflicht stärker einbezogen. Aufgrund des laufenden EEG-Beihilfeverfahrens (in dem nun kürzlich endlich auch die Entscheidung ergangen ist – wir berichteten) und der Überarbeitung der Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien war es an dieser Stelle nötig, sich eng mit Brüssel abzustimmen. Darüber hinaus hatte auch noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Anspruch auf Ökostromförderung bei grenzüberschreitender Einspeisung für Aufruhr gesorgt (wir berichteten).

Im Nachklapp zur EEG-Novelle gab es dann auch noch die eine oder andere Verordnung, deren Auswirkungen uns im kommenden Jahr noch beschäftigen werden. So hat das Bundeskabinett in seiner letzten Sitzung  im Dezember die Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) beschlossen. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates ist für Februar 2015 geplant. Ebenfalls in dieser letzten Sitzung hat das Kabinett die  Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) beschlossen, die noch für dieses Jahr geplante notwendige Beschlussfassung durch den Bundestag hat nun aber doch nicht mehr geklappt: der Wirtschaftsausschuss des Bundestages sieht noch Klärungsbedarf bzgl. der Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 Prozent, die die Verteilnetzbetreiber für die Einziehung der EEG-Umlage bekommen sollen. Auch die Verordnung zur Ausschreibung von Solar-Freiflächen (PV-Freiflächenverordnung) konnte wegen Unstimmigkeiten zwischen SPD- und CDU/CSU-Fraktion nicht mehr wie geplant vom Kabinett verabschiedet werden.

BGH-Grundsatzurteile zu Konzessionsverfahren & EU-Richtlinien zur Modernisierung des Vergaberechts

Beschäftigt hat uns auch in diesem Jahr wieder der Dauerbrenner Strom- und Gaskonzessionsvergaben (wir berichteten). Anfang des Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu einigen Grundsatzurteilen, die noch im Vorjahr verkündet wurden, die Entscheidungsgründe veröffentlicht (wir berichteten). Insgesamt hat der BGH die Position von unterlegenen Bewerbern im Wettbewerb um Strom- oder Gaskonzessionen wesentlich gestärkt und einige hochumstrittene Fragen (z.B. zulässige Auswahlkriterien oder die Folge von Verfahrensfehlern) geklärt. Vergeblich wartete die Energiewirtschaft hingegen darauf, dass die Regierungsparteien ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen, die Rechtssicherheit von Konzessionsverfahren und Netzübernahmen zu verbessern. Wir haben jedoch noch Hoffnung, dass sich hier in 2015 etwas tut.

Ebenfalls Anfang des Jahres hat die Europäische Union im Amtsblatt drei Richtlinien zur Modernisierung des Vergaberechts veröffentlicht (wir berichteten), die der nationale Gesetzgeber nun bis April 2016 umsetzen muss. Besonders umstritten war hierbei die Richtlinie über Konzessionsvergabe (wir berichteten), die in der breiten Bevölkerung die Angst vor flächendeckenden Privatisierungen im Wasser-Sektor auslöste und zu der ersten Europäischen Bürgerinitiative mit 1,5 Mio. Unterzeichnern geführt hat. Als Reaktion hierauf wurde die Wasserversorgung schließlich vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie herausgenommen.

Emissionshandel

Auch im Emissionshandel gab es Bewegung: über ein Jahr nach Beginn der aktuellen Handelsperiode haben die Anlagenbetreiber Anfang des Jahres nun endlich die Zuteilung der Zertifikate erhalten (wir berichteten). Zudem hat der Europäische Rat nach langem Hin und Her das Backloading beschlossen (wir berichteten), wodurch in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt 900 Mio. Zertifikate zurückgehalten werden sollen. Nachhaltige Auswirkungen hatte dies (wie zu erwarten war) jedoch nicht – der CO2-Preis liegt weiter darnieder. Jetzt soll es eine Marktstabilitätsreserve (wir berichteten) richten, in die überzählige Zertifikate überführt werden sollen – nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission ab 2021, nach dem Willen der Bundesregierung und anderer EU-Mitgliedstaaten bereits ab 2017. Darum wird im kommenden Jahr wohl noch intensiv gerungen werden. Ob und wann der CO2-Preis dann wieder steigen wird? Hier ist wohl noch etwas Geduld gefragt…

REMIT, MiFID, EMIR & Co

Ende des Jahres hat sich tatsächlich auch noch etwas bei der REMIT (wir berichteten), der Verordnung für Integrität und Transparenz in den Energiemärkten, getan. So hat die EU-Kommission nun tatsächlich kurz vor Weihnachten noch die Durchführungsverordnung für das REMIT-Meldewesen verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht. Damit steht jetzt auch fest, wann die Meldepflichten wirklich umzusetzen sind. Die gute Nachricht ist: Für die fast alle Unternehmen ist dies erst der 7.4.2016.

Und auch bei der EMIR hat sich in diesem Jahr etwas getan. Hier ist zum April die Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung (GPrüfbV) in Kraft getreten (wir berichteten), die zumindest für die Wirtschaftsprüfer ein mehr an Rechtssicherheit bringt. Und vergleichsweise richtig was los war bei der MiFID II, die Anfang Juli 2014 nun endlich in Kraft getreten ist (wir berichteten) und von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden muss.

EuGH-Urteil und Novelle zur Strom- und GasGVV

Für die Strom- und Gasgrundversorgung war der Oktober ein Schicksalsmonat. Zum einen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die  deutsche Preisanpassungsregelung in der Strom- und der Gasgrundversorgungsverordnung (Strom- und GasGVV) für europarechtswidrig und unwirksam erklärt (wir berichteten). Damit stehen Preisanpassungen von Grundversorgern in der Vergangenheit auf der Kippe, so dass Rückforderungsansprüche drohen. Exakt eine Woche später, nämlich zum 30.10.2014,  sind dann bereits die novellierten Regelungen zur Preisanpassung in Kraft getreten (wir berichteten), die die Bundesregierung angesichts des (absehbaren) Urteils des EuGH frühzeitig auf den Weg gebracht hat. Ob diese nun „europafest“ sind, wird sich zeigen müssen.

Ein Grünbuch für Deutschland

Ganz in europäischem Duktus gab es Ende des Jahres aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein sog. Grünbuch zum Strommarkt, das – als bloßes Diskussionspapier getarnt – noch recht harmlos daherkommt. Dabei soll es um nichts Geringeres gehen, als um die Grundsatzentscheidung Strommarkt 2.0 oder Kapazitätsmarkt (wir berichteten). Festgelegt wird das aber dann erst Mitte nächsten Jahres in einem Weißbuch und Ende des Jahres in einem Marktdesign-Gesetz dann tatsächlich umgesetzt. Oder ist an den Gerüchten etwas dran, dass das doch schon zur Sommerpause geschieht?

… und natürlich Fracking …

Rauf und runter wurde in diesem Jahr das Thema Fracking diskutiert. Anfang Juli 2014 stellte das BMWi gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Eckpunkte für ein Fracking-Gesetz vor (wir berichteten). Demnach war vorgesehen, dass Frackingvorhaben in weniger als 3.000 m Tiefe verboten werden – mit einer Ausnahme: Fracking zu Forschungszwecken. Darüber hinaus wurden für sämtliche Vorhaben strenge Auflagen formuliert. Nach einigem Hin- und Her wurde nun kurz vor den Weihnachtstagen noch von der Bundesregierung ein Fracking-Gesetzentwurf vorgelegt und an die Länder und Verbände versandt. Neben Änderungen im Wasserhaushalts– (WHG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält das Regelungspaket auch Änderungen in bergrechtlichen Verordnungen.

Es bleibt also in vielerlei Hinsicht spannend, und auch im neuen Jahr werden uns die Themen sicherlich nicht ausgehen. Bis dahin wünschen wir Ihnen einstweilen ein schönes, besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015.

Wir sehen uns,

Ihr BBH-Blog

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