Startschuss für die Zukunft: Die neue Strom- und GasGVV ist da

Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung
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Exakt eine Woche, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) Regelungen zur Preisanpassung in den bisherigen Grundversorgungsverordnungen (Strom-/GasGVV) für rechtswidrig erklärt hat (wir berichteten), ist das Problem schon wieder behoben: Am 30.10.2014, treten Änderungen der Strom-/GasGVV in Kraft, die das Preisanpassungsrecht in der Grundversorgung „europarechtsfest“ machen sollen. Eine Übergangsfrist ist – auch im Interesse der Grundversorger – nicht vorgesehen. Die vom EuGH für unwirksam erklärten Regelungen sind damit passé, für Preisanpassungen in der Grundversorgung sind ab morgen ausschließlich die §§ 5 und 5a Strom-/GasGVV in ihrer neuen Fassung verbindlich.

Bei Preisanpassungen müssen Grundversorger zukünftig ihren Kunden offenlegen, aus welchem Anlass, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sie die Preise anpassen – und zwar sowohl per brieflicher Mitteilung als auch im Internet. Zusätzlich ist dem Kunden ein Überblick zu übermitteln, wie sich die für die Preiskalkulation des Grundversorgers maßgeblichen staatlichen und regulatorischen Preisbestandteile entwickelt haben. Im Strombereich ist zusätzlich auch der Teil des Preises zu nennen, der auf vom Grundversorger nicht beeinflussbaren Faktoren beruht.

Vergangene Preisänderungen bleiben von den nun in Kraft getretenen Änderungen unberührt. Jetzt muss der Bundesgerichtshof (BGH) das EuGH-Urteil aus der letzten Woche umsetzen und die darin aufgeworfenen Fragen der zeitlichen und inhaltlichen Reichweite des EuGH-Urteils konkretisieren. Bis das BGH-Urteil kommt, wird es wohl noch einige Monate dauern. Erfreulicherweise ist es dem Verordnungsgeber rechtzeitig gelungen,  für aktuell vielerorts anstehende Preisanpassungen rechtzeitig ein neues rechtliches Fundament zu gießen.

Ob die neuen Vorgaben tatsächlich den Anforderungen des EuGH standhalten, muss sich erst noch zeigen – zur verbindlichen Klärung dieser Frage wäre aber ein gesondertes (und aller Voraussicht nach langwieriges) Verfahren erforderlich. Für den Augenblick dürfen die hiesigen Grundversorger aber erst einmal aufatmen und sich mit den neuen und im Detail durchaus komplexen neuen Anforderungen der Strom- und GasGVV vertraut machen.

Ansprechpartner: Dr. Christian de Wyl/Dr. Jost Eder/Dr. Olaf Däuper/Stefan Wollschläger 

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