Grün, grün, grün sind alle meine Bücher: Das Grünbuch des Bundeswirtschaftsministeriums (Teil 1)

Grün
© BBH

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat am letzten Freitag, wie der geneigte Leser natürlich längst weiß, sein Grünbuch zum Strommarkt veröffentlicht. Daran knüpft sich eine Reihe von Fragen, denen wir für Sie nachgehen wollen.

Welchen Rechtscharakter hat ein Grünbuch?

Antwort: überhaupt keinen. In einer Welt, in der Ministerien die Welt u.a. über Gesetze, Verordnungen, Anweisungen, Richtlinien und Verwaltungsakte gestalten wollen, nimmt sich ein Grünbuch erstaunlich defensiv aus. Es ist rechtlich unverbindlich und – wie dem offiziellen Untertitel zu entnehmen ist – als bloßes „Diskussionspapier“ gedacht: Das BMWi lädt die Öffentlichkeit ein, bis März 2015 Stellung dazu zu nehmen. Es ist also weder konkret noch fix noch verbindlich. Alles kann, nichts muss!

Kommt jetzt der Kapazitätsmarkt?

So unverbindlich der Charakter des Grünbuchs, so wenig festgelegt auch sein Inhalt. So antwortet es auf die Frage, ob jetzt der Kapazitätsmarkt kommt: Ja nein vielleicht. Das Grünbuch listet Möglichkeiten auf, ohne dass sich das BMWi bereits jetzt auf eine davon (oder gar keine!) festlegen lassen will.

Aber Sprache und Duktus lassen derzeit eine gewisse Distanz zu den verschiedenen Kapazitätsmarktmodellen erkennen. Begeisterung liest sich anders. Aber das hatte sich ja auch schon bei den Gutachten so angedeutet, die das BMWi im Vorfeld in Auftrag gegeben hatte. Eine Reserve an Kraftwerkskapazitäten soll auch in den kommenden Jahren kontrahiert werden und damit für ausreichende Versorgungssicherheit sorgen.

Was wäre die Alternative zu einem Kapazitätsmarkt?

Wenn das BMWi keine Grundsatzentscheidung für einen Kapazitätsmarkt treffen will, muss es sich damit automatisch für den so genannten Strommarkt (bzw. Energy-only-market – EOM) 2.0 entscheiden. Der Strommarkt 2.0 ist unser heutiger Strommarkt, nur dass er massive Preisspitzen ermöglicht. Investitionen in Gaskraftwerke oder steuerbare Lasten rechnen sich nämlich erst, wenn in ausreichend vielen Stunden des Jahres ausreichend hohe Preise gezahlt werden. Der Strommarkt muss diese Preisspitzen aber auch politisch aushalten. Wenn einzelne Stunden (oder Viertelstunden?) 10.000, 20.000 oder 30.000 Euro/MWh kosten, also das 500-800fache der Durchschnittsstunde, dann werden schnell Stimmen laut, die die „Abzockerei“ beendet sehen wollen. Die Bilanzkreisverantwortlichen wären in diesem Modell die Akteure, auf die es ankommt. Sie müssten dafür sorgen, dass ihre Bilanzkreise auch im Worst-case-Szenario ausgeglichen sind und dafür die hohen Preise bezahlen. Aus der Sicht potentieller Investoren müssen die Preissignale stabil genug sein, bevor jemand wagt, eine Investition zu tätigen, die sich erst in Jahrzehnten refinanzieren kann.

Nun gut, aber was machen wir jetzt?

Das BMWi bezeichnet die Kapazitätsmarktfrage zu Recht als Grundsatzentscheidung, die massiv in das heutige Marktmodell eingreifen und natürlich auch europäisch abgestimmt werden müsste. Also identifiziert es „Sowieso-Maßnahmen“, die vor allem dafür sorgen sollen, dass dem Strommarkt mehr Flexibilität zur Verfügung steht:

  • Auf der Produktebene soll es einfacher werden, die Bilanzkreise auszugleichen. Dazu gehört die Einführung bzw. weitere Verbreitung von Viertelstundenprodukten. Auch das ist logisch. Wenn man im normalen Day-ahead-Spotmarkt nur Stundenprodukte kaufen kann, aber den Bilanzkreis viertelstündlich ausgleichen muss, entsteht eine operative Dissonanz, die gerade kleinere Unternehmen nur schlecht auflösen können. Ebenfalls sollen die europäischen Märkte noch stärker verkoppelt werden, wozu aber auch ein Ausbau der grenzüberschreitenden Transportkapazitäten gehört.
  • Die Regelenergiemärkte sollen noch zugänglicher werden, indem Hemnisse abgebaut und Präqualifikationen und Ausschreibungsbedingungen angepasst werden, um z. B. für Speicherbetreiber und Verbraucher die Teilnahme leichter zu machen.
  • Der Druck auf die Bilanzkreisverantwortlichen soll steigen: Ggf. müssten Pönalen erhoben werden, aber eigentlich hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits geeignete Instrumente in der Hand, um ein Fehlverhalten zu untersuchen und abzustellen.
  • Die Verbraucher, also vor allem die Industrie, sollen angereizt werden, ihre vorhandenen Flexibilitätspotenziale abzurufen. Hier geht es nicht nur darum, die Produktionsprozesse zu flexibilisieren, sondern auch die industrielle Eigenerzeugung und die Koppelung mit Wärme-/Kälteerzeugung und –speicherung zu nutzen. Hier stellt das BMWi fest, dass es einerseits Fehlanreize gibt und andererseits bislang die Marktpreissignale nicht klar genug beim Verbraucher ankommen, um ihn zum Handeln zu motivieren (Warum sollte ein Industrieunternehmen sich zu Gunsten der Systemstabilität einbringen, wenn es damit zugleich seine Netzentgeltreduzierung gefährdet? Hier will das BMWi kurzfristig aktiv werden.)
  • Die Netze sollen weiter ausgebaut und optimiert werden.
  • Die Notstromaggregate (Netzersatzanlagen) sollen sinnvoll einbezogen werden, z. B. als Reserve, für den Regelenergiemarkt oder als Redispatch-Potential.
  • Das europäische Emissionshandelssystem soll gestärkt werden, um CO2 teurer zu machen (und somit die CO2-arme Stromerzeugung wieder attraktiver zu machen).
  • Und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) muss ein weiteres Mal novelliert werden, um die Rolle der KWK für die Energiewende zu forcieren.

Und wie geht es jetzt weiter?

Jeder Interessierte kann das Grünbuch bis zum 1.3.2015 kommentieren. Danach soll bis zum Mai ein „Weißbuch“ erstellt werden, welches ebenfalls wieder (bis zum Herbst) zur öffentlichen Konsultation gestellt wird. Und auf dieser Basis soll dann ein Gesetzgebungsvorschlag erarbeitet werden.

Somit sind wir also von verbindlichen Regeln zwar noch weit entfernt. Aber jetzt verfestigen sich die Überzeugung und Leitlinien, an denen sich künftige Regeln orientieren werden. Und für die Marktteilnehmer heißt das, wie es in amerikanischen Liebesfilmen, wenn am Ende die Hochzeitsglocken läuten, so schön heißt: „Und wer etwas gegen das Grünbuch einzuwenden hat, der möge jetzt reden oder fürderhin beim Weißbuch schweigen.“

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Olaf Däuper/Dr. Christian Dessau

Share
Weiterlesen

06 Dezember

Transformation des Vergaberechts Teil 3: Stärkung von Startups

Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem sog. Vergabetransformationspaket, die Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren sowie die öffentliche Beschaffung sozial, ökologisch und innovativ auszurichten. Die wichtigsten Neuregelungen zur nachhaltigen Ausrichtung und zur Vereinfachung der Verfahren stellen wir bereits in...

05 Dezember

Neufassung des IDW S 1: Weiterentwicklung der Grundsätze der Unternehmensbewertungen

Am 7.11.2024 hat der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW den Entwurf einer Neufassung des IDW Standards „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW ES 1 n. F.) verabschiedet. Dieser würde die bisherige Fassung aus dem Jahr 2008 grundlegend...