KWK-Anlagen und iKWK-Systeme: Bundesnetzagentur gibt nächste Ausschreibung bekannt

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6.4.2021 die erste Ausschreibungsrunde in diesem Jahr für den Gebotstermin am 1.6.2021 eröffnet. Das Ausschreibungsvolumen beträgt rund 59 MW für KWK-Anlagen und rund 26 MW für iKWK-Systeme.

Geringeres Ausschreibungsvolumen für KWK-Anlagen

Das Ausschreibungsvolumen für KWK-Anlagen fällt überraschend gering aus, sieht die KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) doch grundsätzlich 75 MW vor. Grund für diese Reduzierung auf rund 59 MW ist die Unterzeichnung der beiden Ausschreibungen im Vorjahr. Für diesen Fall sieht die Verordnung vor, dass das Ausschreibungsvolumen aus dem rechnerischen Durchschnittswert der Gebotsmengen der in den beiden vorangegangenen Gebotsterminen abgegebenen Gebote abzüglich 10 Prozent ermittelt wird.

Ausschreibung für KWK-Anlagen zwischen 500 kW und 1 MW

Wegen der erstmaligen Teilnahme von KWK-Anlagen über 500 kW bis 1 MW dürfte in der aktuellen Ausschreibungsrunde außerdem auch mit einem erhöhten Wettbewerb zu rechnen sein. Die Ausweitung auf dieses Leistungssegment (zuvor erst ab über 1 MW) erfolgte mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2020) (wir berichteten).

Verschiedene Medien berichten, dass für KWK-Anlagen dieses Leitungssegments die bestehende Übergangsfrist verlängert werden soll. Eine Förderung soll danach mit den festen Zuschlagssätzen ohne Teilnahme an der Ausschreibung auch noch für solche KWK-Anlagen möglich sein, die bis Ende 2020 verbindlich bestellt worden sind und nach dem 31.5.2021, d.h. über das Enddatum der bisherigen Übergangsregelung hinaus, in Dauerbetrieb genommen werden. Konkretere und offizielle Informationen zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung gibt es bislang jedoch nicht. Die verbleibendende Rechtsunsicherheit dürfte dazu führen, dass auch einige der betroffenen Anlagenbetreiber sicherheitshalber an der aktuellen Ausschreibung teilnehmen.

Volleinspeisung und Ausschluss der Eigenversorgung

Weiterhin ist nach der Ausschreibung eine Volleinspeisung des erzeugten Stroms verpflichtend und eine Eigenversorgung ausgeschlossen. Bezüglich der Zulässigkeit einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung hat die Clearingstelle EEG|KWKG kürzlich für Klarheit gesorgt (wir berichteten).

Ansprechpartner*innen BBH: Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel/Dr. Heiner Faßbender/Johanna Riggert
Ansprechpartner*innen BBHC: Roland Monjau/Felix Hoppe

PS: Wenn Sie sich für die KWK-Ausschreibungen interessieren, dann schauen Sie hier. Sollten Sie mehr zum KWKG 2021 erfahren wollen, lohnt sich hier und hier ein Blick.

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