KWK-Anlagen und iKWK-Systeme: Bundesnetzagentur startet nächste Ausschreibung

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6.10.2020 die nächste Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme gestartet. Gebotstermin ist der 1.12.2020. Das Ausschreibungsvolumen beträgt für KWK-Anlagen 75 MW und für iKWK-Systeme 28,249 MW.

KWKG 2020 in Kraft

Erst vor knapp drei Monaten, am 14.8.2020, ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2020 (KWKG 2020) in Kraft getreten. Während das Ausschreibungsverfahren für KWK-Anlagen im Leistungssegment von 1 bis 50 MW und iKWK-Systeme von 1 bis 10 MW im Grundsatz unverändert bleibt, schafft das novellierte Gesetz zahlreiche neue Optionen für Anlagenbetreiber.

Unverändert gilt ein Höchstpreis von 7 ct/kWh für KWK und 12 ct/kWh für iKWK. Da die letzte Ausschreibungsrunde im Juni in beiden Kategorien unterzeichnet war, konnten Bieter mit diesen Höchstpreisen einen Ausschreibungszuschlag ergattern.

Weiterhin ist nach der Ausschreibung eine Volleinspeisung des erzeugten Stroms verpflichtend und eine Eigenversorgung ausgeschlossen. Angesichts der geplanten Neuregelung (wir berichteten) im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021), wonach das EEG-Umlageprivileg (bislang 40 Prozent EEG-Umlage) für eine Eigenversorgung mit KWK-Neuanlagen im Segment von 1 bis 10 MW wieder eingeschränkt werden soll, ist für einige Vorhaben ohnehin eine Neubewertung erforderlich.

Neue Förderboni

Spannend sind darüber hinaus die neuen Förderboni nach dem KWKG 2020, die zusätzlich zum KWK-Zuschlag in Anspruch genommen werden können.

Nicht ganz neu, aber novelliert ist der Kohleersatzbonus, wenn der Anlagenbetreiber mit einer neuen KWK-Anlage eine bestehende Kohle-KWK-Anlage ersetzt. Bislang galt ein arbeitsbezogener Bonus von 0,6 ct/kWh, nach dem KWKG 2020 ist nun ein leistungsbezogener Einmalbonus in Höhe von 5 bis 390 je kW möglich. Die konkrete Höhe hängt dabei davon ab, wann die stillzulegende Kohle-KWK-Anlage erstmalig in Betrieb genommen wurde und wann die neue KWK-Anlage in Dauerbetrieb genommen wird. Je jünger die Kohle-KWK-Anlage ist und je früher die Ersetzung erfolgt, desto höher ist der Kohleersatzbonus. Es ist nicht möglich, gleichzeitig den Steinkohlezuschlag durch Teilnahme an den Ausschreibungen nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) in Anspruch zu nehmen (wir berichteten).

Auch der neue iKWK-Bonus ist interessant und ein Schritt in Richtung Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung. Statt an der Ausschreibung für iKWK-Systeme teilzunehmen, kann der KWK-Zuschlag für eine „normale“ KWK-Anlage dadurch erhöht werden, dass mit einer weiteren Anlagenkomponente innovative erneuerbare Wärme erzeugt wird. Als Technologien kommen insbesondere Wärmepumpen sowie Geo- und Solarthermieanlagen in Betracht. Die Höhe des iKWK-Bonus von 0,4 bis 7 ct/kWh richtet sich flexibel nach dem jährlich erreichten Anteil innovativer erneuerbarer Wärme.

Schließlich enthält das KWKG 2020 zwei regionale Boni, wofür eigens eine „Südregion“ (Verlinkung Anlage zum KWKG) definiert wurde. Für KWK-Anlagen oder iKWK-Systeme mit Standort in dieser Südregion kann ein Südbonus von 60 Euro je kW elektrischer Leistung in Anspruch genommen werden, wenn die KWK-Anlage die elektrische Leistung auch ohne Wärmenachfrage erbringen kann, sofern der Netzbetreiber dies anfordert. Auf der anderen Seite, sozusagen in der „Nordregion“, erhalten Anlagenbetreiber einen Bonus, wenn sie einen elektrischen Wärmerzeuger errichten (Power-to-Heat-Anlage, kurz: PtH). Die Höhe dieses PtH-Bonus beträgt 70 Euro je kW der thermischen Leistung.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung muss der Anlagenbetreiber sich noch nicht verbindlich für einen oder mehrere Boni entscheiden. Die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen wird erst im Rahmen der Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft. Die neuen Boni im KWKG 2020 gelten auch nicht nur für Anlagen in der anstehenden Ausschreibungsrunde, sondern kommen für alle KWK-Anlagen oder iKWK-Systeme in Betracht, die seit 14.8.2020 in Dauerbetrieb genommen worden sind.

Ansprechpartner*innen BBH: Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel/Dr. Heiner Faßbender/Johanna Riggert
Ansprechpartner*innen BBHC: Marcel Malcher/Roland Monjau/Felix Hoppe

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