Von der Netzreserve zur strategischen Reserve – die Brücke ins Zeitalter der Erneuerbaren?

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Die Bundesregierung macht sich tatsächlich große Sorgen, dass die Versorgungssicherheit in Deutschland in Gefahr ist. Anders lässt sich die hektische Betriebsamkeit, mit der sich Gesetzgeber und Behörden Regelungen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit ausdenken, kaum erklären. Neben der Bestimmung systemrelevanter Kraftwerke, Stilllegungsverbot (wir berichteten), Eingriffen in die Kraftwerkfahrweise und Verpflichtungen der Gasnetzbetreiber zur unbeschränkten Kapazitätsgewährung scheint die Bundesregierung jetzt auch beim Thema Strommarktdesign neue Pläne zu haben. Diese sehen allerdings nicht die Einführung von Kapazitätsmärkten vor, sondern eine – zeitlich befristete – Netzreserve, die einer strategischen Reserve zum Verwechseln ähnlich ist. Ist das nun die Brücke ins Zeitalter der Erneuerbaren oder doch nur eine Behelfskonstruktion, um sicher über den nächsten Winter zu kommen?

Fehlender Kraftwerksbau und regionale Kapazitätsprobleme in Süddeutschland

Seit Monaten diskutieren Marktbeteiligte und Bundesregierung, ob ein Kapazitätsmarkt in Deutschland erforderlich ist, um die Stromversorgung langfristig zu sichern und den Umbau des bestehenden Kraftwerkparks zu meistern (wir berichteten). Fest steht: Der Betrieb von thermischen Kraftwerken, vor allem Gaskraftwerken, lohnt sich momentan kaum. Zumindest nicht so, dass neue Kraftwerke dort gebaut würden, wo sie zur Aufrechterhaltung der Stabilität erforderlich sind. In Süddeutschland, das hat der Winter 2011/2012 gezeigt, bestehen erhebliche regionale Kapazitätsprobleme. Im „Bericht zum Zustand der leitungsgebundenen Energieversorgung im Winter 2011/2012“ führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) aus, dass bei hoher Last unter bestimmten Witterungssituationen die Netzstabilität bereits heute an ihre Grenzen stößt. Im gesamten süddeutschen Raum bestünde ein erhebliches Spannungsproblem, das durch den Wegfall von Großkraftwerken weiter verschlechtert werde. Hinzu kommt: Bereits Ende 2015 geht das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld vom Netz, das momentan einen erheblichen Beitrag zur Systemstabilität im Süden Deutschlands leistet.

Strategische Reserve als Brückenlösung?

Also soll die so genannte Kraftwerksreserve der BNetzA zur Netzreserve umgebaut werden. Das sieht zumindest der aktuelle Gesetzesentwurf zur Änderung des EnWG vor. Was die Bundesregierung plant, ähnelt aber schon sehr der viel diskutierten „Strategischen Reserve“: Übertragungsnetzbetreiber sollen Reservekraftwerkskapazität nicht nur aus Anlagen, die von vorläufiger oder endgültiger Stilllegung bedroht sind, beschaffen, sondern – im begründeten Ausnahmefall – auch aus neuen Anlagen. Der begründete Ausnahmefall liegt aber bereits dann vor, wenn die Beschaffung über Neuanlagen wirtschaftlicher ist. Zwar fehlen noch sämtliche Details der Ausgestaltung der Netzreserve und viele Fragen bleiben offen: Welche Kraftwerke dürfen bei dem Beschaffungsprozess mitbieten? Welche Leistungsmengen müssen/dürfen so beschafft werden? Wie steht es mit der Teilnahme der Reservekraftwerke am normalen Strommarkt? Und zu welchen Preisen werden Reservekapazitäten beschafft? Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung diese Fragen detailliert durch Rechtsverordnung regelt. Dabei sollen der erforderliche Bedarf an Netzreserve und mögliche Präqualifikationsbedingungen durch die BNetzA festgelegt werden, nebst weiteren Details. Verordnungsgeber und BNetzA stehen damit viele (zu viele?) Kompetenzen bei der Ausgestaltung zu.

Einstieg in die Strategische Reserve

Aber: Schon jetzt dürfte klar sein, dass eine derartige Beschaffungsmöglichkeit größere Auswirkungen auf den Stromerzeugungsmarkt haben wird als die bislang bestehende Kraftwerksreserve. Der Einstieg in die strategische Reserve und die Förderung der Kapazitätsvorhaltung ist damit vollzogen. Ist das also bereits die Lösung des Kapazitätsproblems in Deutschland? Wohl kaum – zumindest nicht langfristig. Die Netzreserve soll bis zum 31.12.2019 befristet werden. Das gibt dem Gesetzgeber genügend Zeit, um über eine wirkliche Änderung des Strommarktdesigns nachzudenken. Stabile Rahmenbedingungen für Investitionen in neue Kraftwerke werden so jedoch nicht geschaffen.

Ansprechpartner: Dr. Olaf Däuper

Sie möchten mehr über Systemstabilität und Versorgungssicherheit im kommenden Winter wissen? Dann schauen Sie doch mal hier!

 

 

 

 

 

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