Mit Energie ins neue Jahr

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(c) Martin Beckmann
(c) Martin Beckmann

Genug besinnliche Tage mit Tante Erna und Onkel Rudi verbracht? Weihnachts-plätzchen können Sie keine mehr sehen? Und der Neujahrskater sitzt Ihnen auch noch ein klitzekleines bischen im Nacken? Dann wird es höchste Zeit, dass wir wieder für etwas Abwechslung sorgen. Nun sind unsere Blog-Ferien fast beendet und wir freuen uns, Sie bald wieder über aktuelle Ereignisse aus der Energiewirtschaft – und darüber hinaus –  auf dem Laufenden halten zu dürfen. Schon Montag geht es wieder los. Und es gibt auch viel zu tun.

Nachdem die längste Regierungsbildung aller Zeiten endlich abgeschlossen ist, kann das schwarz-rote Bündnis die Arbeit aufnehmen. Obwohl – nicht ganz: Was bislang (zumindest offiziell) immer noch nicht feststeht, ist die künftige Besetzung der Ausschüsse und Arbeitsgruppen durch die Mitglieder der Fraktionen. Erst dann entscheidet sich, für welche Themen die frisch gewählten Abgeordneten künftig zuständig sein werden. Auch wird es aufgrund des Neuzuschnitts einiger Ministerien noch zu Umstrukturierungen kommen. So muss unser neuer „Superminister“ Sigmar Gabriel zunächst dafür sorgen, dass er die bislang im Umweltministerium angesiedelten energiepolitischen Zuständigkeiten in das Wirtschafts- und Energieministerium überführt. Seine ersten Personalentscheidungen lassen zumindest schon einmal aufhorchen. Mit dem Energieexperten und Direktor des Think Tank Agora Energiewende, Rainer Baake als Staatssekretär zum Beispiel, hat sich Gabriel für diese Leitungsaufgabe einen überzeugten Anhänger der Energiewende ausgesucht. (Wunderbar auch, dass Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Töpfer dafür gewonnen werden konnte, „Agora“ als Vorsitzender des Rates künftig zu betreuen.)

Neben den – zugegebenermaßen überaus spannenden – Personalentscheidungen, hat sich die große Koalition für das kommende Jahr einiges vorgenommen: Bis Ostern etwa soll die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet werden. Dabei lässt sich derzeit kaum absehen, welche Auswirkungen das Ende letzten Jahres von der EU-Kommission eingeleitete Beihilfeverfahren auf die geplante Reform hat. Derzeit wird seitens der Bundesregierung noch an der Stellungnahme auf die Vorwürfe gearbeitet. Und auch die Industrie ist aufgefordert, sich zu den Überlegungen der Europäischen Kommission doch bitte zu äußern.

Eine große Rolle wird 2014 das Thema Offshore-Ausbau spielen. Nachdem die Festlegung des Ausbaupfades bis 2020 mit 6,5 GW im Koalitionsvertrag recht bescheiden ausgefallen ist, soll die Verlängerung des Stauchungsmodells (höherer Vergütungssatz über einen verkürzten Zeitraum) eine schnelle Amortisierung der Investitionen sichern. Ein Kabinettsbeschluss hierzu ist zeitnah vorgesehen.

Was steht energiepolitisch sonst noch an? Im Koalitionsvertrag wurde zu zwei ganz zentralen Themen notwendiger Reformbedarf identifiziert und erkannt: Der Ausbau der Verteilernetze und Schaffung von Rechtssicherheit bei Netzübernahmen. Zu Ersterem soll zunächst ein Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgewartet werden, der dieses Jahr abgeschlossen ein soll. Davon erhofft sich die Bundesregierung die notwendigen Erkenntnisse, um den Ausbau der Verteilernetzebene künftig investitionsfreundlicher auszugestalten. Es geht hier um nichts Geringeres als eine Neuausrichtung des Auftrages der BNetzA – weg von der reinen Kostensenkung und hin zu einer Qualitätssteigerung in den Netzen. Ohne das ist der zügige Aufbau einer intelligenten Netzinfrastruktur nur schwer denkbar.

Das zweite große Thema ist die Schaffung von Rechtssicherheit im Netzübergang. Derzeit kommt es im Rahmen von Netzübernahmen oft zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, bevor der Neukonzessionär das Netz dann auch tatsächlich betreiben kann. Die Ursache hierfür liegt nur allzu oft in den vom Gesetzgeber bislang unzureichend geregelten Vorgaben zum Verfahren oder den Übernahmemodalitäten. Dieses Tema übrigens greifen wir noch einmal genauer auf unserem Parlamentarischen Abend „Neue Konzessionäre braucht das Land?“ am 18.2.2014 auf. Das wäre doch schön, wenn wir uns da mal (wieder) sehen und ein wenig Zeit zum plaudern hätten? Wenn Sie keine Einladung bekommen haben oder es aber mal wieder gerammelt voll im Kaisersaal der deutschen parlamentarischen Gesellschaft ist, sprechen Sie mich an, ja?

Zum neuen Jahr treten übrigens auch noch einige Regelungen in Kraft, die noch unter der Schwarz-Gelben-Regierung verabschiedet wurden: So ist zum 1.1.2014 die Neuregelung zum Pooling in § 17 Abs. 2a StromNEV aktiv, mit der der Verordnungsgeber erstmals die Voraussetzungen für eine zeitgleiche Erfassung mehrere Entnahmestellen definiert. Zum 1.5. dieses Jahres wird die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) relevant. Darin geregelt sind unter anderem neue, verschärfte Anforderungen, die Neubauten bezüglich ihres Energieverbrauchs und Wärmeverlusten erfüllen müssen. Auch die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente  (MiFID II) wird bald „soweit“ sein (wir berichteten) und die Zuteilung der Zertifikate im Emissionshandel ist ebenfalls längst überfällig (wir berichteten). Zügiges Handeln ist demnächst bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse für Kompensation indirekter CO2-Kosten angezeigt. Bestimmte abwanderungsbedrohte Unternehmen können entsprechende Anträge zur Strompreiskompensation bei der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) stellen.Hierzu läuft laut BMWi-Föderrichtlinie eine Frist bis zum 31.3.2014, die die DEHSt bis zum 30.5.2014 verlängert hat.

Auch in der Rechtsprechung werden einige wichtige Entscheidungen erwartet. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) – auf eine Vorabentscheidung des EuGH hin – so genannte „GVV-Klauseln“ als Preisanpassungsklausel in Sonderverträgen für unwirksam erklärt hat (wir berichteten), wird voraussichtlich in diesem Jahr eine Entscheidung zur Wirksamkeit von Preisanpassungen in der gesetzlichen Grundversorgung kommen. Legt der EuGH hier die gleichen Maßstäbe an, wie bei der Beantwortung der Vorlagefragen des BGH zu Sonderlieferverträgen, hätte dies berichtenswerte Auswirkungen für das „Modell Grundversorgung“. Und auch ein weiteres Verfahren wird uns 2014 wahrscheinlich weiter beschäftigen: In der Klage der Energiekonzerne RWE, EON und Vattenfall gegen den im August 2011 beschlossenen beschleunigten Atomausstieg, wird in diesem Jahr zumindest mit der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gerechnet. …

Ach, nun bin ich doch ein wenig ins Plaudern gekommen. Aber es liegt doch wieder eine Menge an, in diesem noch so jungen Jahr. Und ganz ehrlich, wann haben wir schon mal Zeit, uns so ganz gemütlich auszutauschen? Geschweige denn, dass wir jemals alles erahnen konnten, was sich dann schließlich so tat? Positiv gewendet jedenfalls bleibt es spannend und wir werden uns noch eine Weile etwas zu sagen haben. 🙂

Heute jedenfalls wünsche ich Ihnen von Herzen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2014 und verbleibe mit herzlichem Gruß

Ihr BBH-Blog

 

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