Monitoringbericht 2012: Mehr Fragen als erlaubt

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Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundeskartellamt (BKartA) haben gemeinsam die Aufgabe, einen Monitoringbericht über den Stand der Marktöffnung im Strom- und Gasbereich zu erstellen. Dazu wird ein Fragebogen verschickt. Der Fragebogen 2012, der Daten des Jahres 2011 abfragt, liegt im Entwurf jetzt vor, und die beiden Behörden geben Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Der Fragebogen entwickelt den im vergangenen Jahr verwendeten Bogen weiter. Dabei gibt es auch substanzielle Neuerungen. Und nicht alle davon dürften von der Ermächtigungsgrundlage des § 35 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gedeckt sein. So müssen etwa die betroffenen Energieversorgungsunternehmen angeben, aus welchen einzelnen Bestandteilen sich die Energiepreise zusammensetzen und insbesondere welche Marge erzielt wird. Außerdem sind manche Felder im Fragebogen recht missverständlich formuliert. Es gibt auch keinerlei nähere Erläuterung dazu. Daher ist auch zu besorgen, dass die abgefragten Daten wegen ihrer Uneinheitlichkeit nicht wirklich verwendet werden können.

BNetzA und BKartA haben angekündigt, die Fragebögen nach dem Ablauf der Konsultation noch einmal zu überarbeiten und dann den Unternehmen zum Ausfüllen vorzulegen. Es bleibt zu hoffen, dass noch einmal genau geschaut wird, welche Fragen von Rechts wegen erlaubt sind, und ob die Antworten auf die Fragen wirklich helfen können.

Ihre Ansprechpartner: Stefan Wollschläger/Prof. Dr. Christian Theobald/Prof. Dr. Ines Zenke/Stefan Missling

Weitere Ansprechpartner zur Regulierung finden Sie hier.

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