Neues aus dem Arbeitsrecht – damit Sie nicht ins Stolpern geraten

(c) BBH
(c) BBH

Freie Stellen nur für eine bestimmte Altersgruppe auszuschreiben, sollte man als Arbeitgeber tunlichst vermeiden. Dies stellt nämlich eine Diskriminierung derer dar, die eben nicht dieser Altersgruppe angehören. Das ist ein alter Hut. Wussten Sie aber, dass es dabei gar keine Rolle spielt, ob die ausgeschriebene Stelle im Nachhinein überhaupt besetzt wird? Oder dass das Gebot der Gleichbehandlung auch auf die Nichtwiederbestellung eines GmbH-Geschäftsführers gilt? Diese und weitere Stolpersteine aus der aktuellen Rechtsprechung bereiten wir in unseren aktuellen BBH-News zum Arbeitsrecht für Sie auf. Im Mittelpunkt steht dieses Mal das Thema Diskriminierung.

Ansprechpartner: Dr. Jost Eder/Bernd Günter

Share
Weiterlesen

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...

29 April

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand: Erneute Verlängerung der Übergangsregelung des § 2b UStG?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027. Dies lässt sich dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Jahressteuergesetz 2024 entnehmen. Damit bekämen Kommunen zwei weitere Jahre Zeit, sich auf die Umstellung...