Neues aus dem Arbeitsrecht – damit Sie nicht ins Stolpern geraten

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Freie Stellen nur für eine bestimmte Altersgruppe auszuschreiben, sollte man als Arbeitgeber tunlichst vermeiden. Dies stellt nämlich eine Diskriminierung derer dar, die eben nicht dieser Altersgruppe angehören. Das ist ein alter Hut. Wussten Sie aber, dass es dabei gar keine Rolle spielt, ob die ausgeschriebene Stelle im Nachhinein überhaupt besetzt wird? Oder dass das Gebot der Gleichbehandlung auch auf die Nichtwiederbestellung eines GmbH-Geschäftsführers gilt? Diese und weitere Stolpersteine aus der aktuellen Rechtsprechung bereiten wir in unseren aktuellen BBH-News zum Arbeitsrecht für Sie auf. Im Mittelpunkt steht dieses Mal das Thema Diskriminierung.

Ansprechpartner: Dr. Jost Eder

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