Reform des TKG nimmt Fahrt auf
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle hat einen Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) dem Bundeskabinett vorgelegt. Das Gesetz dient insbesondere der Umsetzung des geänderten europäischen Rechtsrahmens, der bis zum 25.5.2011 in nationales Recht überführt werden muss. Nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums soll das Gesetz die Bundesnetzagentur (BNetzA) in den Stand versetzen, längerfristige Regulierungskonzepte zu erarbeiten und damit früher als bisher einen verbindlichen Rechtsrahmen für Investitionen in Infrastrukturen zu schaffen. Zudem soll der Zugang zu passiven Infrastrukturen wie Verkabelungen in Gebäuden, Leitungsrohre, Leerrohre und Masten verbessert werden.
Der Entwurf beinhaltet darüber hinaus eine Reihe neuer verbraucherschützende Vorschriften. So sollen Teilnehmer künftig ihre Telefon- oder Internetanbieter leichter wechseln können, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen. Unter anderem soll bei der Durchführung des technischen Umstellungsprozess die Versorgungsunterbrechung nicht länger als einen Kalendertag andauern, nachdem die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen. Darüber hinaus soll speziell im Mobilfunkbereich die Rufnummernportierung unabhängig vom zugrunde liegenden Mobilfunkvertrag mit dem Endkunden möglich sein, so dass der Endnutzer bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Portierung seiner Rufnummer verlangen kann. Auf vielfachen Protest von Verbraucherschützern werden zudem die Kosten des Anrufs für die Dauer einer Warteschleife künftig nicht mehr vom Anrufer, sondern vom Angerufenen getragen. Nun berät das Bundeskabinett über das Reformvorhaben.
Ansprechpartner: Axel Kafka