Schadensersatz für Förderkürzungen – PV-Investoren siegen gegen Spanien

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Nun haben die Photovoltaik(PV)-Investoren einen ersten Sieg eingefahren: Das Schiedsgericht im Fall Eiser vs. Königreich Spanien hat ihnen Recht gegeben und Spanien mit Urteil vom 4.5.2017 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Worum geht es?

Wie wir bereits berichtet hatten, haben Investoren in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Schiedsverfahren gegen Mitgliedstaaten der EU angestrengt, die im Zuge der Finanzkrise die Erneuerbaren-Förderung massiv gekürzt hatten. Spanien, Tschechien, Italien oder Bulgarien, sie alle hatten es sich vermeintlich besonders leicht gemacht und die Föderung im Erneuerbare-Energien-Sektor massiv gekürzt – gerade dem Sektor, in dem überwiegend ausländische Investoren tätig waren. Die hiergegen auf Grundlage des Energiechartavertrages eingereichten Klagen waren bislang wenig erfolgreich (wir berichteten). Doch das könnte sich nun ändern.

Was ist die Kernaussage des Urteils?

Das Schiedsgericht stellt klar, dass Staaten eben doch Grenzen unterliegen, wenn sie Investitionen mit vorteilhaften Rahmenbedingungen angereizt haben und diese im Anschluss ändern möchten. Wer ein Gesetz wie das Fördergesetz für erneuerbare Energien in Spanien einführe, könne dieses nicht ohne weiteres „radikal“ bzw. „in drastischer und abrupter Art und Weise“ ändern. Das gehe insbesondere dann nicht, wenn konkrete Investitionen auf Grundlage des bisherigen Rechtsrahmens getätigt worden waren und deren Wirtschaftlichkeit vollständig von den entsprechenden Vorgaben abhängen. Spanien habe aber eine solche erhebliche Änderung vorgenommen und damit gegen Art. 10 Abs. 1 des Energie-Chartavertrages (ECT) verstoßen.

Was sind die Auswirkungen?

Zunächst ist das Urteil natürlich ein klares Zeichen für die laufenden bzw. anstehenden Verfahren. Die Chancen, zu gewinnen, haben sich für Investoren massiv verbessert. Darüber hinaus ist das Urteil aber ein Zeichen für die Erneuerbaren Energien in Europa und auf der ganzen Welt. In Zukunft dürfte es Gaststaaten wieder schwerer fallen, Förderbedingungen von heute auf morgen ohne jegliche Rücksicht auf getätigte Investitionen zu kürzen. Das sollte zu langfristiger Stabilität und damit zu einem Mehr an Investitionen in Erneuerbare Energien beitragen.

Ansprechpartner: Prof. Christian Held/Dr. Dörte Fouquet

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