Simsalabim – der Müll ist noch drin

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Hersteller und Händler, die hierzulande Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, können unter zehn verschiedenen Dualen Systemen auswählen, wen sie mit der Sammlung und Entsorgung gebrauchter Verpackungen beauftragen. Wie in der Marktwirtschaft üblich, wird ein Unternehmen sich für den Systembetreiber entscheiden, der die besten Konditionen anbieten kann. Liegen die Preise aber deutlich unter dem Marktniveau oder stuft ein Systembetreiber die Menge der systempflichtigen Verpackungen auffällig niedrig ein, sollte man stutzig werden.

Denn etwas ist faul an der Verpackungsfront. Einzelne Betreiber Dualer Systeme melden weniger Mengen an Verpackungsmüll als eigentlich entsprechend ihrer Marktanteile in Verkehr gebracht worden ist (wir berichteten). Leider steckt dahinter weniger Zauberei als vielmehr eine Trickserei. Denn der Verpackungsmüll hat sich nicht auf magische Art und Weise in Luft aufgelöst; und die Kosten, die der eine oder andere Systembetreiber durch die Mindermengen-Meldung gespart hat, werden der ganzen Solidargemeinschaft der Dualen Systembetreiber aufgehalst. Durch Clearing-Verträge haben die Systembetreiber sich nämlich dazu verpflichtet, diese Diskrepanzen auszugleichen. Mit 60 Mio. Euro allein für das Jahr 2016 sind das alles andere als Peanuts.

Einige Systembetreiber wollen sich nicht länger gefallen lassen, dass das Recycling-System aufgrund des Fehlverhaltens einzelner schwarzer Schafe diskreditiert wird, und haben daraufhin neue Clearing-Verträge auf den Weg gebracht (wir berichteten). Jetzt befeuert ein aktuelles Urteil die Systemdebatte zusätzlich. So hat Anfang dieser Woche das Landgericht (LG) Köln nach einer Klage des Betreibers BellandVision dem Systembetreiber ELS (Europäische LizenzierungsSysteme GmbH) untersagt, zu geringe Verpackungsmengen an die zuständige Clearing-Stelle zu melden.

Offenbar wollte ELS die von ihren Kunden gemeldeten Vertragsmengen nicht einfach so übernehmen; stattdessen führte sie eigene Analysen der Verpackungsmengen durch. Ohne die detaillierten Vertriebs- und Anfallstellenstrukturen der Kunden zu kennen, kam ELS zu dem Schluss, dass Teile der von Kunden als Verkaufsverpackungen gemeldeten Einheiten als andere Verpackungsarten einzuordnen seien. Daraufhin reduzierte ELS die Menge an Verkaufsverpackungen, die sie an die Clearingstelle meldete. Für die Jahre 2016 und 2017 wird nun ein Wirtschaftsprüfer sich der Sache annehmen, um abschließend zu klären, welche Kunden genau und in welchem Ausmaß betroffen sind.

Für die Mehrzahl der Dualen Systembetreiber ist das eine gute Nachricht, da schwarze Schafe in der Branche nun gleich aus mehreren Richtungen Gegenwind verspüren. Während der Gesetzgeber spätestens 2019 mit dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) dem Schindluder endgültig ein Ende setzen möchte, ist nun erstmals auch in der Rechtsprechung den missbräuchlichen Praktiken ein Riegel vorgeschoben worden.

Gut möglich, dass es mit dem Urteil des LG Köln im Rücken nun doch noch gelingt, alle Systembetreiber an einen Tisch zu bringen und durch neue Clearing-Verträge ihr Zusammenspiel so zu organisieren, dass ein fairer Wettbewerb stattfinden kann.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau/Dr. Tigran Heymann

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