Ehre, wem Ehre gebührt!

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Ballon Geschenk Freude Ehre
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Wer etwas Besonderes leistet, sollte auch gebührend belohnt werden. Ob allerdings hinter den zahlreichen Ehrungen und Preisen, die Jahr für Jahr verliehen werden, immer auch entsprechend bewundernswerte Leistungen stehen, ist ungewiss. Das gilt etwa für die Wissenschaftler, die für ihre Studie zur beschleunigenden Wirkung von Achterbahnfahrten auf das Ausscheiden von Nierensteinen 2018 den Ig-Nobelpreis der Universität Harvard in der Kategorie Medizin verliehen bekamen (Ig steht für „ignoble“ und heißt auf Deutsch „unwürdig“). Ob der Trainer des SC Freiburg Christian Streich stolz ist auf seine Goldene Narrenschelle, die ihm die Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte ob seiner launischen Spiel-Erläuterungen in badischer Mundart umgehängt hat, ist ebenso wenig überliefert wie die Freude eines deutscher Judoka, der 2015 den „Hämoglobin“-Preis als der Teilnehmer erhielt, der auf der Matte am meisten geblutet hat.

Wenn man dagegen von der Gemeinde zum Ehrenbürger gemacht wird, ist man auf der sicheren Seite: Da lacht einen niemand dafür aus. Ein Problem entsteht eher auf der Seite des Ehrenden als auf der des Geehrten. Denn wer zum Ehrenbürger ernannt wird, kann dadurch in den Genuss besondere Privilegien kommen, etwa Freifahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln, freie Theaterkarten, kostenloser Zutritt zu Museen, etc. oder andere Arten von Vorzugsbehandlung in stadteigenen Einrichtungen.

Eigentlich eine gute Sache, wäre da nicht die Spielverderberin namens „Compliance“. Zumindest möchte sie, dass das Spiel nach ihren Regeln gespielt wird. Zu bedenken ist nämlich, dass zwar die Stadt die Person ehrt, die gewährten Vorteile aber auf Kosten Dritter – etwa der Stadtwerke, der Verkehrsbetriebe oder der städtischen Museen – gehen. Hier ist es wichtig, strikt zwischen Stadt und städtischen Unternehmen zu trennen. Möchte die Stadt ihren Ehrenbürgern besondere Vergünstigungen gewähren, so muss sie für die Kosten selbst aufkommen. Dabei muss beispielsweise auf haushaltsrechtliche als auch steuerrechtliche Vorgaben geachtet werden. Insbesondere dürfen die Privilegien keine verdeckte Gewinnausschüttung der städtischen Beteiligungen an die Stadt als Gesellschafterin darstellen.

Mit guten Vorbild voran geht die Stadt Heidelberg. Geplant ist, dass künftig alle Olympiateilnehmer, die in Heidelberg wohnen, das städtische Sportangebot kostenlos nutzen dürfen. Die Kosten dafür übernimmt die Stadt. Fortan würden dann alle Olympioniken unter anderem kostenlose Jahreskarten für die städtischen Bäder erhalten. Den Jahresbeitrag würde dann das Sport- und Bäderamt aus dem städtischen Etat an die Stadtwerke zahlen – und alles ist gut.

Die Privilegien, die der Ehrenbürger von Emden Otto Waalkes sich bei seiner Ernennung wünscht, könnten jedoch auch losgelöst von Compliance-Fragen schwer umzusetzen sein. Er sprach sich für freien Eintritt bei allen Bürgern zum Teetrinken und das Recht auf die Wahl des ersten Kekses aus. Alternativ regte er an, den Autoscooter bei den Emder Matjes-Festtagen gratis nutzen zu dürfen. Ehre, wem Ehre gebührt! Holladihiti!

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

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