Die Digitalisierung des Netzanschlussvertrags: Neue Pflichten für Stromnetzbetreiber
Ab dem 1.1.2024 müssen Stromnetzbetreiber in Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung unternehmen: Die Beauftragung des Netzanschlusses müssen sie dann vollständig digital auf ihrer Website anbieten. Dies gilt zwingend und ausnahmslos für alle Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung. Die digitale und einheitliche Abwicklung von Netzanschlussbegehren soll zu einer erheblichen Effizienzsteigerung führen und die Stadtwerke bei bestehendem Fachkräftemangel dabei unterstützen, dem erhöhten Aufkommen an Netzanschlussbegehren im Zuge der Energiewende gewachsen zu sein. Die Erfahrung zeigt, je größer der Digitalisierungsgrad, desto schneller die Bearbeitung von Netzanschlussbegehren.
Netzanschluss online beantragen und verwalten
Stromnetzbetreiber sind nach der Niederspannungsanschlussverordnung (§§ 6, 19 NAV) dazu verpflichtet, den gesamten Prozess der Netzanschluss-Beauftragung für Verbrauchsanlagen digital anzubieten. Dies bedeutet, dass Kund*innen in der Lage sein sollen, ihren Netzanschluss online zu beantragen und zu verwalten. Es reicht also nicht aus, ausfüllbare pdf-Formulare online zur Verfügung zu stellen. Vielmehr ist die Rede von der Implementierung eines Webportals. Doch damit nicht genug: Nach § 8 Abs. 7 EEG ist spätestens ab dem 1.1.2025 ein solches Portal auch für EE- (und KWK-) Anlagen mit einer installierten Leistung von 30 kW Pflicht. Was einfach klingt, stellt viele Stadtwerke jedoch vor Herausforderungen.
Anforderungen an das Netzanschlussportal
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat erklärt, dass es kein übergeordnetes bundeseinheitliches Portal geben wird. Allerdings hat sie den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und das VDE FNN beauftragt, Hilfsinstrumente zu entwickeln und die gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren. Bei der Entwicklung des Webportals müssen sich Netzbetreiber nach dem Leitfaden zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben nach § 8 Abs. 7 EEG und §§ 6, 19 NAV richten. Darin finden sich Formate und Anforderungen, die erforderlich sind, um ein Netzanschlussbegehren qualifiziert zu stellen. Auch die Beachtung verschiedener Marktrollen (VNB, Kunde, Installateur) ist maßgeblich für einen reibungslosen Ablauf. Daneben spielen auch verbraucher- und datenschutzrechtliche Vorgaben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten eine wesentliche Rolle.
Was droht bei Fristversäumnis?
Sollten Netzbetreiber die Vorgabe der NAV oder des EEG nicht umsetzen, drohen Sanktionen. Die Bundesnetzagentur kann etwa eine Gebotsverfügung erlassen und diese auch mit Zwangszahlungen durchsetzen. Missbrauchsverfahren auf Antrag der Anschlussnehmer sind ebenso denkbar.
Ansprechpartner*innen: Dr. Erik Ahnis/Jan-Hendrik vom Wege/Frederik Braun/Justyna Cech
PS: Ein Beispiel für eine rechtssichere Portallösung, die allen rechtlichen Vorgaben entspricht, ist die BBH-Netzanschlusslösung der BBH Solutions AG. Sie verbindet ein benutzerfreundliches, schlankes technisches Design ohne Installationsaufwand für den Netzbetreiber mit einer rechtlichen Beratung zum Netzanschluss und den erforderlichen Dokumenten. Selbstverständlich denkt die BBH-Netzanschlusslösung mit und unterstützt zusätzlich zum gesetzlichen Mindeststandard einen spartenübergreifenden Anschlussantrag. Und das Beste daran: Sie steht sofort zur Verfügung, sodass auch Kurzentschlossenen noch rechtzeitig vor dem 1.1.2024 eine rechtskonforme Umsetzung möglich ist. Weckt das Ihr Interesse? Hier finden Sie weitere Informationen: