TelDaFax in Neuauflage – Der nächste Energieversorger ist pleite
Netzbetreiber sehen sich einem neuen Risiko ausgesetzt: Der Insolvenz von Energieversorgungsunternehmen! Traf eine Insolvenz bislang vor allem vertriebsseitig namhafte Großkunden wie unlängst die Schlecker-Gruppe, ist seit dem Bankrott des TelDaFax-Konzerns (wir berichteten am 15.6.2011, 6.9.2011, 3.11.2011, 8.3.2012, 18.4.2012 und 17.9.2012) auch der finanzielle Zusammenbruch von Energiehändlern und Versorgern für die Netzbetreiber keine große Überraschung mehr. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Energiegenossenschaft EnerGen Süd eG am 1.10.2012 wurde nun das nächste Kapitel dieser Art fortgeschrieben; ein Kapitel, dem noch viele weitere folgen dürften.
Was lässt sich aus den jüngsten Pleiten lernen? Zum einen ist es für Netzbetreiber ungemein wichtig, offene Forderungen nicht weiter auflaufen zu lassen, sondern ebenso konsequent wie zeitnah beizutreiben. Lassen sich Außenstände nicht realisieren, ist jeder Netzbetreiber gut beraten, seine Geschäftsbeziehung mit unzuverlässigen Versorgern aktiv und unverzüglich zu beenden. In diesem Zusammenhang ist die Geltendmachung aller vertraglichen Rechte aus dem Lieferantenrahmenvertrag einschließlich der Vertragskündigung gegenüber dem Netznutzer geboten. Zum anderen gibt es aber auch für den Fall der Anordnung des (vorläufigen) Insolvenzverfahrens – also wenn das Kind sprichwörtlich in den Brunnen gefallen ist – Instrumente, die den Netzbetreibern einen sicheren Umgang mit dem insolventen Lieferanten sowie dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter ermöglichen. Im Übrigen gilt es Folgeproblemen, wie beispielsweise den „gefürchteten“ Anfechtungsbegehren der Insolvenzverwalter, die schnell das Jahresergebnis ruinieren können, vorzubeugen und zu begegnen. Risikovermeidung ist möglich durch eine anfechtungsresistente Umgestaltung der Vertragsabwicklung – aber das muss frühzeitig geschehen und erfordert von beiden Seiten Eingriffe in bestehende Rechte und Pflichten.
Fragen, wie der erhöhte Aufwand, um Außenstände konsequent zu verfolgen, das Anfordern von monatlichen Vorauszahlungen bzw. einer Sicherheitsleistung, die schnelle Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages inklusive Netzzugangsentzug und die insolvenzfeste Ausgestaltung von Vorauszahlungen/Sicherheitsleistungen werden für die Netzbetreiber in Zukunft von immer größerer Bedeutung sein. Eine frühzeitige Befassung mit diesen Themen tut not. Auch Netzbetreiber müssen sich – wie jeder andere Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr – bewusst mit der möglichen Zahlungsunfähigkeit ihrer Vertragspartner auseinandersetzen.
Übrigens: Im Insolvenzverfahren der EnerGen Süd eG sind Forderungen bis 8.11.2012 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Eilen Sie.
Ansprechpartner: Dr. Christian Jung/Markus LadenburgerPS. Sie haben noch nicht genug von uns? Dann kommen Sie doch zu unserer 17. Energiekonferenz am 9.11.2012 nach München. Es sind noch einige wenige Plätze frei.