EU-Kommission veröffentlicht Handbuch über staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau

(c) BBH
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Die EU-Kommission will öffentlichen Trägern, die Breitbandnetze ausbauen wollen, einen Leitfaden durch den Irrgarten der beihilfenrechtlichen Vorschriften und Antragsverfahren an die Hand geben. Zu diesem Zweck hat sie Anfang Mai ein Handbuch veröffentlicht.

Die Digitale Agenda der EU und die deutsche Breitbandstrategie sehen vor, eine Breitband-Mindestversorgung in Europa bzw. in Deutschland zu gewährleisten (wir berichteten). Dabei richten Politik und Interessenverbände ihren Blick auch auf Kommunen und Stadtwerke. Vor allem in unterversorgten ländlichen Gebieten ist davon auszugehen, dass nicht die etablierten Telekommunikationsunternehmen den Breitbandausbau in die Hand nehmen, sondern vielmehr Kommunen und Stadtwerke tätig werden müssen. Breitbandausbauprojekte zu planen, durchzuführen und zu finanzieren, stellt diese oftmals vor eine große Herausforderung.

Das Handbuch der EU-Kommission über staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau in der EU soll öffentliche Träger, die den Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen verfolgen, dabei unterstützen, die unterschiedlichen beihilfenrechtlichen Maßnahmen, Vorschriften und Formalitäten umzusetzen.

Das Handbuch enthält unter anderem eine Darstellung, inwieweit Leitlinien der EU-Kommission über staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau überhaupt für ein konkretes Breitbandprojekt relevant sind, und erläutert ihre Kernaussagen und Anwendungsgrundsätze. Es hilft zudem mit umfassenden Checklisten, sich für die passende Technologie und das Geschäftsmodell zu entscheiden. Ob sich diese Hilfestellung auch praktisch bewährt, bleibt abzuwarten.

Eine vergleichbare, wenn auch weniger umfangreiche Anwendungshilfe stellt das Breitbandbüro des Bundes zur „Bundesrahmenregelung Leerrohre“ auf seiner Internetseite zum Abruf bereit. Diese Regelung ist allerdings zum 26.1.2014 außer Kraft getreten, weil sie nicht den im Januar 2013 geänderten Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau entsprach. Sie wird von der am 18.2.2014 notifizierten „Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung“ ersetzt. Daher wird unter Umständen auch jene Anwendungshilfe vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) überarbeitet werden.

Im Sommer 2014 wird zudem mit der Novelle der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) eine weitere Möglichkeit geschaffen werden, sich vom Beihilfenverbot für den Breitbandausbau befreien zu lassen.

Wir werden Sie über die Entwicklungen informieren.

Ansprechpartner: Stefan Missling/Axel Kafka/Agnes Eva Müller

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