Warten auf das Marktstammdatenregister – Folgen für KWK-Anlagen

(c) BBH

Eigentlich hätte das Webportal des Marktstammdatenregisters nach zahlreichen Verzögerungen in diesem Sommer (wir berichteten) in Betrieb gehen sollen. Der angekündigte „Big Bang“ ist bekanntlich ausgeblieben. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hält aber (noch) am 4.12.2018 als Starttermin fest und die Branche wartet, ob es dieses Mal klappt. Unterdessen hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Referentenentwurf zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) vorgelegt und damit die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet.

Im Wesentlichen betreffen die Änderungen datenschutzrechtliche Aspekte sowie eine Anpassung der Übergangsfristen, die durch die bereits erwähnten Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des Webportals verkürzt wurden, und die Registrierung von Bestandsanlagen.

Zu Anlagen mit einer installierten Leistung von max. 30 kW werden zum Schutz personenbezogener Daten und zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes weniger Daten als bisher vorgesehen veröffentlicht. Die Übergangsfristen werden verlängert und sind nicht mehr statisch ausgestaltet, sondern richten sich nach dem Starttermin des Webportals. Für KWK-Anlagen, die ab dem 1.7.2017 in Betrieb genommen wurden und nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2017) gefördert werden, wird trotz des verschobenen Starts des Webportals keine neue Übergangsfrist geschaffen.

Schließlich ändert sich das Prozedere zur Registrierung von Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor dem 1.7.2017). Statt der bislang vorgesehenen Übernahme von Bestandsdaten und anschließenden Überprüfung, Ergänzung und Bestätigung durch Anlagenbetreiber und Netzbetreiber, muss der Anlagenbetreiber die Registrierung selbst durchführen. Die Pflicht der Netzbetreiber, alle Betreiber von Bestandsanlagen über die Registrierungspflicht zu informieren, soll sich künftig auch auf alle vor dem Start des Webportals in Betrieb genommene Neuanlagen erstrecken.

Die Änderungen sollen am 4.12.2018 in Kraft treten. Bis zum 12.10.2018 läuft noch die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf; Stellungnahmen können an die E-Mail-Adresse buero-iiib2@bmwi.bund.de gesendet werden.

Ansprechpartner: Ulf Jacobshagen/Dr. Markus Kachel/Johanna Riggert

P.S.: Sie interessieren sich für dieses Thema, dann schauen Sie gern hier.

Share
Weiterlesen

02 Mai

Europäischer Emissionshandel: Weniger als 8 Wochen, um kostenlose Zuteilungen für 2026 bis 2030 zu sichern

Anlagenbetreiber aufgepasst: Am 21.6.2024 endet die Antragsfrist für kostenlose Zuteilungen von Emissionszertifikaten. Spätestens jetzt sollte die Vorbereitung der Antragsunterlagen mit voller Kraft laufen, da externe Prüfer diese vor Einreichung noch verifizieren müssen. Und wie berichtet ergeben sich gegenüber dem letzten...

30 April

Das Solarpaket I ist da: Wichtige Neuerungen im Überblick

Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket I beschlossen. Nachdem das Gesetz eigentlich noch in 2023 verabschiedet werden und am 01.01.2024 in Kraft treten sollte, wird es nun voraussichtlich im Mai wirksam werden. Nur ein kleiner Teil des...