Warum die deutsch-österreichische Preiszone im Strommarkt nicht aufgegeben werden sollte
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden – besser bekannt unter ACER (Agency for the Cooperation of Energy Regulators) – hat sich am 23.9.2015 für ein Ende der gemeinsamen deutsch-österreichischen Preiszone im Strommarkt ausgesprochen. Das kam nicht gänzlich unerwartet, hat aber trotzdem teilweise heftige Reaktionen nach sich gezogen. Prof. Dr. Ines Zenke und Dr. Christian Dessau, Rechtsanwälte und Partner bei Becker Büttner Held, stehen Rede und Antwort zur rechtlichen und politischen Bewertung dieses Vorstoßes.
BBH-Blog: Was ist die gemeinsame Preiszone eigentlich?
Zenke: Der Ausdruck „gemeinsame Preis- bzw. Gebotszone“ meint nichts anderes, als dass in der gesamten Zone faktisch ein (Großhandels-)Strompreis gilt, weil es für keine Region zusätzliche Transportkosten aufgrund von Engpassmanagementmaßnahmen wie Transportkapazitätsauktionen gibt. Mit anderen Worten: Von Flensburg bis Graz können Händler an den gleichen Börsen oder Marktplätzen zu gleichen Preisen Strom kaufen. Die gemeinsame Gebotszone Deutschland-Österreich gibt es, weil aus historischen Gründen die grenzüberschreitenden Leitungskapazitäten immer ausreichten. Eines Staatsvertrages oder ähnlichem bedurfte es nicht.
BBH-Blog: Aber gibt es nicht inzwischen in weiten Teilen Europas rund um Deutschland herum auch schon einen gemeinsamen Preis?
Dessau: Es gibt in Europa – eigentlich eine wunderbare Entwicklung – inzwischen eine Reihe von gekoppelten Märkten, die meistens durch implizite Auktionen realisiert werden: Die Ware (Strom) wird einfach gemeinsam mit dem Transport (der grenzüberschreitenden Kapazität) gehandelt. Wenn aber Märkte (nur) auf diese Weise gekoppelt sind, dann kann es immer noch passieren, dass die grenzüberschreitenden Kapazitäten die Nachfrage nicht decken können. Dann „entkoppeln“ sich die Märkte für die Zeit und die Preise laufen auseinander. In diesem Sinne bilden Deutschland und Österreich aber einen Markt, der wiederum mit anderen gekoppelt wird.
BBH-Blog: Wie kommt die ACER dazu, zu bestimmen, wie viele unterschiedliche Strompreise in Deutschland und seinen Nachbarstaaten existieren sollen?
Zenke: Das tut sie nicht. Der ACER wurden hier keine Entscheidungsbefugnisse übertragen. Ihre Rolle soll vor allem im Koordinieren liegen, das drückt ja bereits ihr voller Titel aus. Es handelt sich bei der Verlautbarung der ACER um eine rechtlich unverbindliche Empfehlung; Entscheidungen müssen die betroffenen Staaten (im Regelfall durch ihre nationalen Regulierungsbehörden) gemeinsam – und in Abstimmung mit den betroffenen Übertragungsnetzbetreibern – fällen.
BBH-Blog: Wenn die gemeinsame Gebotszone aufgrund von faktischen Umständen besteht, wie kommt jetzt die ACER ins Spiel?
Dessau: Ins Spiel gebracht hat die ACER Polen, indem es bei ACER die Einführung von Engpassmaßnahmen forderte, um seine eigenen Netze zu schützen.
Bekanntermaßen haben wir ja ein innerdeutsches Stromtransportproblem von Nord nach Süd. Der Strom sucht sich aber seinen Weg – und der führt ihn dann oft über unsere Nachbarländer Polen und Tschechien und teilweise auch durch die westlichen Anrainer.
Aber gerade weil die Staaten sowohl ökonomisch als auch physikalisch verflochten sind, hat die Europäische Kommission erst im Sommer „Spielregeln“ festgesetzt, wie man zum Beispiel mit dem Zuschnitt von Gebotszonen umgehen soll. Das ist der sog. CACM (Capacity Allocation and Congestion Management) – die durch eine Verordnung (VO 20015/1222) der Kommission festgelegte Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement.
CACM sieht in Art. 32 ff. vor, wie der Abstimmungsprozess zur Festlegung der Gebotszonen vonstattengehen soll. Vereinfacht gesagt muss den Prozess jemand anstoßen, wobei die ACER so ein Jemand sein kann. Danach sollen die betroffenen Übertragungsnetzbetreiber Modelle erstellen, Varianten durchrechnen und am Ende einen abgestimmten Vorschlag präsentieren, ob die Gebotszonen geändert oder beibehalten werden sollen. Die Mitgliedsstaaten bzw. ihre Regulierer können Änderungen verlangen und am Ende des Prozesses soll es einen allseits abgestimmten Vorschlag geben, der verkündet und danach umgesetzt wird.
BBH-Blog: Und wo stehen wir jetzt in diesem Spiel?
Zenke: Noch ganz am Anfang. ACER hat den Ball ins Spiel geworfen. Nun müssen die Regulierer und die Übertragungsnetzbetreiber etwas damit anfangen, und das wird eine Weile dauern. Es gibt bereits auf europäischer Ebene von der ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) eine groß angelegte Studie über die Effizienz der aktuellen Gebotszonen (also auch über die deutsch-österreichische). Das Ergebnis wird aber erst für Ende 2016 erwartet, kann aber die Daten beinhalten, die für das vorliegende Problem gebraucht werden. Daher geht die Bundesnetzagentur (BNetzA) auch immer davon aus, dass ein mögliches Engpassmanagement frühestens um den Jahreswechsel 2018/19 käme.
BBH-Blog: Aber wäre es nicht widersinnig, wenn man den europäischen Energiebinnenmarkt vorantreiben will, eine gemeinsame Gebotszone aufzulösen?
Zenke: Absolut! Deutschland und Österreich bilden heute das europäische Ideal: Freier Stromhandel über nationale Grenzen hinweg – ein Markt, ein Preis. Die vorhin erwähnte Marktkoppelung ist ja nur eine Krücke, ein Übergang hin zu einem Europa, in dem die grenzüberschreitenden Transportkapazitäten so gut ausgebaut sind, dass sie gerade keine Engpässe mehr darstellen. Das kann ich als überzeugte Europäerin nur begrüßen und fände es schade, wenn das Ideal demontiert werden würde, weil wir in Deutschland es nicht hinbekommen, ausreichende Transportkapazitäten bereitzustellen. Die Konsequenz einer Auflösung der gemeinsamen Marktzone wäre ein höherer Preis für Österreich (und die Länder dahin, in die exportiert wird). Das ist aber ungerecht, wenn eigentlich Süddeutschland den höheren Preis haben müsste … Ebenfalls interessant wird es, wenn man überlegt, dass die österreichischen Wasserkraftwerke schon seit vielen Jahrzehnten Spitzenlast für Deutschland geliefert haben. Heute wird man das „Flexibilität“ nennen. Diese Flexibilität wird immer wertvoller, so dass es ja aus Sicht des deutschen Energiesystems ebenfalls widersinnig wäre, sich den Zugriff darauf zu erschweren.
BBH-Blog: Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Zenke, sehr geehrter Herr Dr. Dessau, ganz herzlichen Dank für die Zeit, die Sie sich genommen haben, wir wissen das sehr zu schätzen!
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