Wohltaten und Straftaten

(c) BBH
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Ostern steht vor der Tür. Eigentlich mal wieder eine gute Gelegenheit für etwas Wohltätigkeit im Leben. Gehören Sie zu den österlichen Kirchgängern? Dann stecken Sie ja vielleicht etwas mehr in den Klingelbeutel?

Sicherlich gibt es Anlässe, bei denen noch mehr an andere gedacht wird. Bei denen Wohl- und Mildtätigkeit einfach dazu gehören. Aber braucht es dafür immer Anlässe? Eigentlich nicht, man kann sie sich auch selbst schaffen.

Und so kommt es, dass immer wieder Institutionen oder Unternehmen ihren eigenen Anlass für Großherzigkeit und Großzügigkeit schaffen. Stiftungen veranstalten zum Beispiel gerne Spendengalas oder, wenn das zu altbacken klingt, Charity Galas (und die bunten Blätter können danach Hochglanzfotos der anwesenden Prominenten veröffentlichen). Der Werbeeffekt, der dadurch entsteht, ist dem Veranstalter sicher nicht unwillkommen, denn warum sollte man nicht auch öffentlichkeitswirksam für einen guten Zweck eintreten, ganz nach dem Motto: „tu Gutes und rede darüber!“ Und wer Galas nicht so mag, kann auch ein Golfturnier veranstalten, einen Konzertabend oder so etwas wie den Charity Day von ICAP.

Warum erzählen wir Ihnen das? Uns geht es hier nicht so sehr darum, was Sie tun müssen, um eine erfolgreiche Wohltätigkeitsveranstaltung (oh, sorry: Charity Event) zu veranstalten. Lassen Sie uns lieber den Blick auf die Teilnehmer solcher Events lenken. Denn die sollen ja das Geld reinbringen, das am Ende den wohltätigen Zwecken zugeführt werden kann.

Wenn Sie an einem Charity Event teilnehmen, muss Ihnen klar sein, dass Sie dafür einen Beitrag zahlen, der als Spende gedacht ist und nicht etwa als Gegenleistung fürs Essen. Wenn das Ihr privates Geld ist – wunderbar, dankeschön, kein Problem! Wenn Sie aber das Geld eines anderen ausgeben, wie zum Beispiel das Geld der Firma, die Sie repräsentieren, dann bedenken Sie bitte, ob das mit Ihren internen Spenden- und Sponsoringrichtlinien übereinstimmt. Brauchen Sie eine Freigabe für die Spende? Muss es in einer Liste vermerkt werden? Haben Sie noch „Spendenbudget“ frei?

Wir fragen nicht, weil wir so korrekt sein wollen, sondern um Sie zu schützen: Wenn Sie das Geld Ihres Unternehmens für wohltätige Zwecke ausgeben, ohne dafür autorisiert zu sein, könnten Sie eine Untreue begehen. Und das ist strafbar. So kann aus einer gut gemeinten Wohltat schnell eine Straftat werden. Und das will doch keiner! Erst recht nicht, wenn der Frühling da ist, die Ostereier versteckt sind und die Sonne rauskommt.

Ansprechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Christian Dessau

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