Agri-PV: Neue Definition berücksichtigt auch Tierhaltung

Agri-PV ist, verkürzt gesagt, die Nutzung derselben Fläche sowohl für die landwirtschaftliche Produktion als auch für die Stromerzeugung mit Solaranlagen. Was aber ist der Unterschied zu einer „klassischen“ Freiflächenanlage, einer „Pseudo-Agri-PV“ oder einem Gewächshaus?

Auf der Suche nach einer Definition

Definitionen dazu fand man in Deutschland lange nicht, denn diese Technik war so neu, dass der Gesetzgeber sie schlichtweg nicht auf dem Schirm hatte. Ein Konsortium aus Wissenschaft und Praxis nahm dies im Jahr 2021 zum Anlass, die sogenannte DIN SPEC 91434 zu entwickeln. Wichtig war den Entwicklern auch im Hinblick auf die Akzeptanz dabei, dass die landwirtschaftliche Nutzung die Hauptnutzung ist. Im Wesentlichen dreht sich also auch nach der Errichtung der Solaranlage alles um die Landwirtschaft.

Diese sog. Vornorm ist allerdings nicht mehr und nicht weniger als eine unverbindliche Idee. Nur wenn der Gesetzgeber sie in den Rechtsrahmen integriert, kann sie normative Kraft entfalten. Eine Analyse des aktuellen Rechtsrahmens zeigt aber: Der Gesetzgeber und die Behörden fanden die Idee wohl ziemlich gut. So verweisen die Bundesnetzagentur in ihren beiden Festlegungen zur finanziellen Förderung nach dem EEG, der Verordnungsgeber zu den EU-Agrarbeihilfen und die obersten Finanzbehörden der Länder mit Blick auf die Erbschaft-, Schenkung-, Grund- und Grunderwerbsteuer jeweils auf die DIN SPEC 91434. Im Baugesetzbuch wird im Zusammenhang mit der Privilegierung von Agri-PV-Anlagen im ungeplanten Außenbereich indirekt auf die Vornorm verwiesen.

Neue DIN nun ohne Kinderkrankheiten

Die DIN SPEC 91434 befasst sich auch mit den Anforderungen an die landwirtschaftliche Nutzung, hält sich bei den Voraussetzungen im Falle der Tierhaltung aber sehr zurück.

Die nun veröffentlichte DIN SPEC 91492 schließt diese Lücke: In zwölf Monaten erarbeitete ein Konsortium von mehr als 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammen mit dem deutschen Normungsinstitut DIN e.V. diese weitere Vornorm. Sie lehnt sich eng an die oben erwähnte DIN SPEC 91434 an – die guten Ideen sollen schließlich mitgenommen werden. Abweichungen ergeben sich nur dort, wo die speziellen Vorgaben für die Tierhaltung relevant werde. Und bei „Kinderkrankheiten“, welche in der DIN SPEC 91434 identifiziert wurden.

Abgrenzungskriterien zur Pseudo-Agri-PV

Um eine Agri-PV-Anlage mit Tierhaltung von einer „klassischen“ Freiflächenanlage, einer „Pseudo-Agri-PV-Anlage“ bzw. einem Gewächshaus abzugrenzen, genügt ein Kriterium allein allerdings nicht. Daher wurden neben der homogenen Licht- und Wasserverteilung, der bodenschonenden Errichtung und einem entsprechenden Rückbau nun unter anderem das Tierwohl und die diesbezüglichen Aspekte als wichtige Abgrenzungskriterien ergänzt. 

Nun hoffen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Konsortiums, dass der Gesetzgeber auch an dieser Vornorm Gefallen findet und möglichst zeitnah darauf Bezug nimmt.

Ansprechpartner: Dr. Martin Altrock/Jens Vollprecht/Andreas Große

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