KategorieRegulierung

BNetzA macht ernst bei der Marktkommunikation – Zwangsgelder werden festgesetzt!

Der Langmut hat ein Ende: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will erzwingen, dass die Energieversorger nicht länger außenstehende Strom- und Gaslieferanten beim Austausch der Kundendaten anlässlich eines Lieferantenwechsels abweichend von der internen Kommunikation zum assoziierten Vertrieb behandeln. Zwangsgelder zwischen 5.000 und 2,5 Mio. € wurden angedroht oder sogar schon festgesetzt.

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