Der Langmut hat ein Ende: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will erzwingen, dass die Energieversorger nicht länger außenstehende Strom- und Gaslieferanten beim Austausch der Kundendaten anlässlich eines Lieferantenwechsels abweichend von der internen Kommunikation zum assoziierten Vertrieb behandeln. Zwangsgelder zwischen 5.000 und 2,5 Mio. € wurden angedroht oder sogar schon festgesetzt.
21. Februar 2011
BNetzA macht ernst bei der Marktkommunikation – Zwangsgelder werden festgesetzt!
21Februar