Die „Sandwichposition“ des Netzbetreibers im EEG: Risiken aus der BioSt-NachV (Webinar)


Termin Details


Seit dem 01.01.2022 müssen nun auch Betreiber von etwas größeren Biomasseanlagen u. a. im Holz- und Biogasbereich die nur wenige Tage zuvor in Kraft getretene BioSt-NachV umsetzen. Bei einer Missachtung droht der vollständige Verlust der finanziellen Förderung nach dem EEG.

Für die Betreiber, die sich nicht schon anhand von Entwürfen auf die neuen Regelungen eingestellt haben, blieb kaum Zeit, die umfangreichen Nachhaltigkeits- und Zertifizierungsanforderungen umzusetzen. Viele hofften auf die in die Verordnung aufgenommene Übergangsvorschrift. Diese befreit aber nicht vollständig von den Anforderungen der BioSt-NachV, sondern nur bis zum 30. Juni 2022 und nur von den Zertifizierungspflichten. In Bezug auf die Nachhaltigkeitsvorgaben ist daher festzustellen, dass diese seit dem 01.01.2022 ohne Abstriche umzusetzen sind und die Nachhaltigkeit auch entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen ist. Besondere Herausforderungen bestehen, wenn Lagerbestände eingesetzt werden sollen oder Biomethan über das Gasnetz transportiert wird.

Aus rechtlicher Sicht ist festzustellen, dass schon die Vorgaben teilweise auslegungsbedürftig sind. Fraglich ist insbesondere, wann ein Vergütungsverlust eintritt und ob der NawaRo-Bonus dauerhaft entfällt. Aufgrund der „Sandwich-Position“ zwischen Anlagenbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber sind diese Fragen für Netzbetreiber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten von erheblicher Bedeutung.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

31.3.2022/Webinar

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Julia Taubert gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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