Tag · iMS

23 Juni

Festlegung der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom: Qualitätssicherung der Marktkommunikation (Teil 6)

Die elektronische Marktkommunikation ist in den letzten Jahren komplexer geworden und ihre Überwachung wird dadurch immer umfangreicher. Die regelmäßigen, kurzfristigen Anpassungen der Vorgaben durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) tragen nicht gerade zu einer Vereinfachung bei. In Teil 6 unserer Blogreihe Weiterentwicklung...

18 Juni

Festlegung der BNetzA zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom: Variable Stromtarife und der Austausch von Zählzeitdefinitionen (Teil 4)

Das Adjektiv dynamisch stammt vom griechischen Begriff dynamikós, was so viel wie „mächtig, wirksam“ bedeutet. Dies steht im deutlichen Gegensatz zur heutigen Bedeutung der dynamischen Stromtarife in der Energiewirtschaft, insbesondere für kleinere Letztverbraucher. Über die variablen Stromtarife schreiben wir in...

18 Dezember

EEG 2021 vom Bundestag beschlossen: Was hat sich jetzt noch geändert?

Es hat nun also doch noch geklappt: Am 17.12.2020 hat der Bundestag, am Tag darauf der Bundesrat die EEG-Novelle (wir berichteten) beschlossen. Zahlreiche Streitfragen hatten den ursprünglich für Ende November anberaumten Beschluss nochmal verzögert: Es war zeitweise fraglich, ob eine...

04 Februar

Marktverfügbarkeit intelligenter Messsysteme: Mehr Flickenteppich als Rollout

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 31.1.2020 gemäß § 30 MsbG die Marktverfügbarkeit von intelligenten Messsystemen (iMS) festgestellt. Obwohl die aktuell verfügbare Gerätetechnik nur über einen eingeschränkten Funktionsumfang verfügt und damit hinter den ursprünglichen Vorstellungen des...

07 Februar

MaKo 2020: Was kommt? Was bleibt? Was tun?

Ende letzten Jahres hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) verkündet, wie die elektronische Marktkommunikation im Stromsektor an die Erfordernisse des Messstellebetriebsgesetzes (MaKo 2020) angepasst werden soll. Was enthält diese Festlegung? Was ändert sich? Und was gibt es für Rechtsschutzmöglichkeiten?

03 Juli

Netzagentur will Zielmodell der Marktkommunikation festlegen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 15.6.2018 ein Festlegungsverfahren zum Zielmodell der Marktkommunikation im Stromsektor eröffnet („MaKo 2020“). Das Interimsmodell dazu hatte die BNetzA bereits Ende 2016 festgelegt, um für den Übergangszeitraum vom 1.10.2017 bis maximal zum 31.12.2019 (vgl. § 60 Abs. 2 Satz 2 MsbG) einen Datenaustausch...

20 Juli

Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG

Am 14.7.2017 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Papier mit Grundsätzen veröffentlicht, nach denen die Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder die Regeln zu entflechtungsrechtlichen Fragen im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) auslegen. Wie die BNetzA auf ihrer Webseite erklärt, geht es dabei vor...