Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetz: Mehr als nur Retourkutsche

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Am 12.2.2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) beschlossen. Mit dem Gesetzesentwurf möchte man zum einen die europäische Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98) und Teile der Einweg-Kunststoff-Richtlinie (RL 2019/904) in deutsches Recht umsetzen. Zum anderen sollen im Rahmen der Novellierung darüber hinaus weitere umweltpolitische Akzente gesetzt werden. So sollen das Ressourcenmanagement verbessert und die Ressourceneffizienz gesteigert werden. Adressiert werden sowohl die öffentlich-rechtliche als auch die private Entsorgungswirtschaft.

Mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen die Recyclingquoten in Deutschland erhöht werden, um die Vermeidung bzw. Verwertung von Abfällen zu stärken. Indirekt verschärft wird dies durch eine angepasste Berechnungsmethode. Mit der sog. output-bezogenen Berechnung zählt künftig nicht mehr das, was in die Anlage hineinkommt, sondern der tatsächliche recycelte Output. In der öffentlichen Beschaffung sollen die Bundesbehörden zukünftig Produkte aus recyceltem Material bevorzugen. Außerdem sollen die Getrenntsammlungspflichten nach den verschiedenen Abfallarten weiter verstärkt werden.

Die Produkthersteller werden in die Pflicht genommen, in dem die Produktverantwortlichkeit in eine Obhutspflicht ausgeweitet wird. Für Wegwerfprodukte mit hohem öffentlichen Verschmutzungspotential, wie Zigaretten oder Einwegbecher, sollen sich die Hersteller an den Entsorgungskosten beteiligen. Zur Obhutspflicht gehört auch, dass Rücksendungen im Versandhandel nicht vernichtet werden, sondern die Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt – sofern den Unternehmen keine unzumutbare bürokratische Belastungen entstehen.

Die wesentlichen Details über die Ausgestaltung der neuen Regelungen bleiben allerdings zunächst offen. Diese Details müssen – nach Behandlung und Beschluss des vorliegenden Reformpakets durch den Bundestag – über begleitende Verordnungen geregelt werden. Erst dann werden die betroffenen Unternehmen Klarheit darüber bekommen, welchen Beitrag sie in der Kreislaufwirtschaft in Zukunft leisten müssen.

Ansrpechpartner: Prof. Dr. Ines Zenke/Dr. Tigran Heymann

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