GEG – (neue) Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft (Webinar)


Termin Details


Der Bundestag hat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (GEG) mit Gültigkeit ab dem 01.11.2020 beschlossen. Im Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und Bauen löst das GEG das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) ab. Damit werden einige der alten Regelungen zwar übernommen, aber das GEG hält auch Neuregelungen bereit. Wir möchten Sie darüber informieren, wie die künftigen Vorgaben aus Sicht der Immobilienwirtschaft zu beachten und bewerten sind.

Die Verabschiedung des GEG war unter anderem erforderlich, da nach Art. 9 der EU-Gebäuderichtlinie ab 2021 alle neuen Gebäude verpflichtet sind, den Niedrigstenergiestandard zu erfüllen. Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt diese Pflicht schon seit 2019.

Somit kommt der Bilanzierung eine wesentliche Bedeutung zu. Bei der Bestimmung des Jahres-Primärenergiebedarfs gehen wir auf die gestiegenen Anforderungen ein. Gleichzeitig wollen wir auf die Chancen der Ausnahmeregelungen hinweisen, die sich z. B. durch den Einsatz von Biogas und Biomethan oder auch im Neubau und in Quartieren ergeben.

Das neue GEG sieht zudem vor, dass Strom aus erneuerbaren Energien auf den Primärenergiebedarf eines neu errichteten Gebäudes angerechnet werden darf. Das gilt – anders als bisher nach dem EEWärmeG – für den gebäudenah erzeugten erneuerbaren Strom.

Gerade im Gebäudebereich ist auch der Ausblick wichtig. Dazu zählt, sich mit künftigen Themen wie dem Methodenwechsel bei der primärenergetischen Bewertung von KWK-Anlagen zu befassen. Noch bleibt es bei der Stromgutschriftmethode. Diese soll 2025 aber überprüft werden und damit wird der Wechsel zur Carnot-Methode ab 2030 eingeleitet. Zudem ist davon auszugehen, dass der Nachweis der CO2-Emissionen nicht nur jetzt verpflichtend auf den Energieausweisen erforderlich ist, sondern auch zukünftig eine höhere Bedeutung zukommt. Insoweit bietet die so genannte Innovationsklausel Flexibilisierung in der Form, dass anstelle der Anforderungen an den Primärenergiebedarf über ein auf Treibhausgas-Emissionen ausgerichtetes System die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften nachzuweisen ist.

Bereits jetzt sieht aber das GEG Quartierslösungen vor, wonach Bauherren oder Gebäudeeigentümer, deren Gebäude im räumlichen Zusammenhang stehen, mit einer übergreifenden Versorgung ihrer Gebäude mit Wärme oder ggf. Kälte gemeinsam eine Lösung finden können, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Die konkreten Veranstaltungsinhalte finden Sie hier/Anmeldung.

Folgenden Termin bieten wir an:

11.3.2021/Webinar.

Für Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen Frau Rona Ludolph gerne zur Verfügung.

Weitere Veranstaltungsangebote können Sie über den Blogkalender erfahren.

Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern ein Angebot zur Inhouse-Schulung. Sprechen Sie uns gern dazu an.

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